KI-erzeugtes Motiv Energieberatung in Stein, erst die Netzfrage, dann die Heizung
Stein hat seinen Wärmeplan im April 2026 vorgestellt und betreibt seit 1998 eigene Wärmenetze. Bevor wir über Kessel oder Wärmepumpe reden, klären wir deshalb eines: Kommt für Deine Adresse überhaupt ein Netz in Frage?
- Einwohner (Stand 31.03.2026)
- 14.984
- Wohngebäude (Stand 31.12.2024)
- 3.109
- Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
- 20,7 %
- Wärmenetz Deutenbach in Betrieb seit
- 1998
Der Gebäudebestand: mehr Geschosswohnungsbau als im übrigen Landkreis
Jedes fünfte Wohngebäude hat drei oder mehr Wohnungen
Von den 3.109 Wohngebäuden in Stein haben 644 drei oder mehr Wohnungen (Stand 31.12.2024). Das sind 20,7 Prozent: mehr als in jeder anderen Umlandgemeinde des Landkreises Fürth. Für die Beratung ändert das fast alles. Bei einer Eigentümergemeinschaft entscheidet nicht ein Eigentümer, sondern eine Versammlung. Und der Zeitplan richtet sich nach deren Terminen, nicht nach der Heizsaison.
Daneben 2.088 Einfamilienhäuser
2.088 Gebäude haben eine Wohnung, 375 haben zwei. Beides zusammen sind 79,2 Prozent. Stein ist also kein reiner Geschosswohnungsbau, sondern beides nebeneinander. Das bedeutet zwei völlig verschiedene Beratungswege im selben Stadtgebiet.
Die Förderdeckel hängen an der Zahl der Wohneinheiten
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Von der zweiten bis zur sechsten sind es 15.000 Euro, ab der siebten 8.000 Euro. Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst der Bund mit 50 Prozent: gedeckelt auf 5.000 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus, auf 2.000 Euro je Wohneinheit ab drei Einheiten, höchstens 20.000 Euro. Wer hier ein Mehrparteienhaus besitzt, rechnet mit anderen Summen als der Nachbar im Reihenhaus.
Wärmeplan, Bestandsnetze und ein Stadtwerk mit allen Sparten
Der Wärmeplan liegt vor. Beschlossen ist er nicht
Das Institut für Energietechnik der TH Amberg-Weiden hat den kommunalen Wärmeplan zwischen September 2024 und Oktober 2025 erarbeitet. Die Stadt hat ihn am 09.04.2026 vorgestellt: gut zwei Jahre vor der Frist des § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG (30.06.2028). Ein förmlicher Beschluss nach § 13 Abs. 5 WPG ist uns nicht belegt. Deshalb schreiben wir hier auch nicht „beschlossen". Genannt sind das Ziel Klimaneutralität 2045 und Fokusgebiete für die vertiefte Prüfung. Außerhalb dieser Gebiete: dezentrale Lösungen mit Schwerpunkt Wärmepumpe.
Aus dem Plan folgt für Dich keine Pflicht
Das gilt doppelt, seit das Gebäudeenergiegesetz am 29.07.2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) neu gefasst wurde. Die §§ 71a bis 71l knüpften die 65-Prozent-Regel an das Vorliegen eines Wärmeplans. Sie sind entfallen, ebenso § 71 selbst. Ein Wärmeplan ist Planungsgrundlage der Stadt, keine Pflichtenquelle für Dein Haus. Mehr dazu auf unserer Seite zur kommunalen Wärmeplanung.
Fernwärme in Deutenbach und im Krügel-Areal
Die Stadtwerke Stein GmbH & Co. KG sind Netzbetreiber für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Große Teile von Deutenbach hängen seit 1998 an einem eigenen Wärmenetz, dazu das Neubaugebiet Krügel-Areal. Das Heizkraftwerk am Goethering wird auf innovative Kraft-Wärme-Kopplung erweitert. Ehrlichkeitshalber: Diese Angaben stammen aus Suchergebnis-Zusammenfassungen, nicht aus Seiten, die wir vollständig auslesen konnten. Verfügbarkeit und Trassenlage lassen wir uns deshalb vor jeder Anschlussentscheidung vom Stadtwerk bestätigen.
Netzbetreiber in Stein
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Stadtwerke Stein GmbH & Co. KG
Netzbetreiber für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme im Stadtgebiet; Grundversorger Gas seit 01.07.2018
Marktdaten mit Stand Januar 2025, seitdem nicht aktualisiert.
Drei Punkte, die in Stein häufiger auf dem Tisch liegen
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Anschlussfrage statt Heizungsfrage
In Deutenbach und im Krügel-Areal ist die erste Frage nicht, welche Wärmepumpe passt. Sondern: Liegt das bestehende Netz an Deiner Straße, und was kostet der Anschluss? Im übrigen Stadtgebiet dreht sich die Reihenfolge um. Wir rechnen beide Wege durch, statt einen davon vorauszusetzen.
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Sechs Wohnungen sind die Schwelle im GModG
Ab sechs Wohnungen greifen Pflichten, die im Einfamilienhaus keine Rolle spielen. Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, eingebaut vor dem 01.10.2009, müssen bis zum Ablauf des 30.09.2027 geprüft und optimiert werden (§ 60b Abs. 1 Satz 2 GModG). Nach dem Einbau einer neuen Heizung ist das System hydraulisch abzugleichen (§ 60c). Wärmepumpen, die nach dem 31.12.2023 eingebaut wurden, brauchen eine Betriebsprüfung (§ 60a). Bei dem Bestand, den Stein hat, betrifft das eine ganze Reihe Häuser. Was dahintersteckt, steht auf unseren Seiten zu Heizlast und hydraulischem Abgleich und zu den gesetzlichen Pflichten.
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Städtebauförderung ja, bezifferbares Ortsprogramm nein
Stein ist im Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". Die Kosten teilen sich Regierung von Mittelfranken (60 Prozent) und Stadt (40 Prozent); ein integriertes Stadtentwicklungskonzept wurde 2018 beauftragt. Ein kommunales Zuschussprogramm für Gebäude und Energie nennen wir hier bewusst nicht. Die einzige Fundstelle, die wir gefunden haben, trägt die Jahreszahl 2023 und liefert beim Abruf am 11.08.2026 einen Fehler 404. Solange keine gültige Programmseite vorliegt, wäre jede Zahl dazu geraten.
Anlaufstellen in Stein
Örtliche Programme und Ansprechpartner, zusätzlich zu den Landesmitteln.
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Städtebauförderung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
Bund-Länder-Programm, in dem die Stadt Stein gefördert wird. Kostenteilung: 60 Prozent Regierung von Mittelfranken, 40 Prozent Stadt Stein. Grundlage der Stadtentwicklung, kein Zuschusstopf für einzelne Eigentümer.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Trägt in Stein die Sanierung: 30 Prozent Grundzuschuss für Anlagen zur Wärmeerzeugung, 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik, 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Stand der Richtlinie: 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.
Unsere Leistungen für Stein
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Förderberatung und Antragstellung
- Heizungstausch und Heizungsförderung
- Wärmepumpe
- Heizlast und hydraulischer Abgleich
- Dämmung der Gebäudehülle
- Fenster- und Türentausch
- Energieausweis
- Fachplanung und Baubegleitung
- Gesetzliche Pflichten für Eigentümer
- Wirtschaftlichkeit der Sanierung
- Lüftungstechnik
- Blower Door Test
- Wärmebrückenberechnung
- Denkmalsanierung
- Steuerbescheinigung nach § 35c EStG
- Lebenszyklusbetrachtung
Fragen zur Energieberatung in Stein
Der Wärmeplan liegt vor: Muss ich jetzt meine Gasheizung austauschen?
Nein. Die Kopplung zwischen kommunaler Wärmeplanung und einer 65-Prozent-Pflicht ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29.07.2026 weggefallen. Die §§ 71a bis 71l und § 71 selbst stehen nicht mehr im Gesetz. Für neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen im Bestand gilt jetzt § 43 GModG, mit steigenden Mindestanteilen biogener Wärme ab 2029.
Wie erfahre ich, ob mein Haus im Fernwärmegebiet liegt?
Belegt sind Deutenbach und das Krügel-Areal als versorgte Bereiche. Die genaue Trassenlage kennt nur das Stadtwerk. Auch ob Dein Anschluss technisch machbar ist, beantwortet nur das Stadtwerk verbindlich. Wir holen diese Auskunft ein und stellen sie der Rechnung für eine eigene Anlage gegenüber, bevor Du Dich festlegst.
Mein Mehrparteienhaus hat sieben Wohnungen und eine Heizung von 2005. Was steht an?
Dein Haus liegt über der Schwelle von sechs Wohnungen. Für eine vor dem 01.10.2009 eingebaute Heizung mit Wasser als Wärmeträger verlangt § 60b Abs. 1 Satz 2 GModG deshalb die Heizungsprüfung und -optimierung, bis zum Ablauf des 30.09.2027. Das ist keine Austauschpflicht, sondern eine Prüf- und Optimierungspflicht. Ihr Kern ist meist der hydraulische Abgleich.
Gibt es ein Förderprogramm der Stadt Stein?
Wir haben am 11.08.2026 keine gültige Programmseite gefunden. Die einzige Fundstelle liefert einen Fehler 404 und stammt aus 2023. Deshalb nennen wir hier kein kommunales Programm und keine Sätze dazu. Gerechnet wird mit dem, was belegt ist: BEG-Zuschuss über BAFA und KfW. Dazu kommt die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent Zuschuss auf das Beratungshonorar: höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Reicht für mein Haus ein Verbrauchsausweis?
Nicht immer. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist der Bedarfsausweis zwingend. Es sei denn, das Gebäude erfüllte schon bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 (§ 80 Abs. 3 GModG). Ab fünf Wohnungen hast Du die Wahl. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre (§ 79 Abs. 3).
Beratung in Stein
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