Zum Inhalt springen
Stapel Antragsformulare mit Füller und Datumsstempel auf einer grünen Mappe KI-erzeugtes Motiv

Fördermittel: die Töpfe, die Reihenfolge, die Bedingungen

Für Deine Sanierung gibt es vier Wege: Zuschuss, Kredit, Ergänzungskredit, Steuerermäßigung. Nicht alle laufen zusammen. Wir zeigen Dir, welcher passt, und stellen den Antrag mit Dir.

Grundzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (BAFA)
15 %
Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, im Rahmen der geltenden Deckel
50 %
Obergrenze des Gesamtfördersatzes bei der Heizungsförderung, 80 % bei niedrigem Haushaltseinkommen
70 %

Woran Förderanträge scheitern

Fördergeld ist kein Rabatt an der Kasse. Es hängt an Bedingungen, an Nachweisen, an der richtigen Abfolge.

Der falsche Topf

Zuschuss und Kredit sind nicht dasselbe. Einzelmaßnahmen: BAFA. Heizungsförderung und Effizienzhaus: KfW. Wer im falschen Topf anfängt, fängt später von vorn an.

Zahlen von gestern

Zum 21.07.2026 hat der Bund die BEG-Einzelmaßnahmen neu gefasst. Wer mit Sätzen aus einem 2024er-Ratgeber rechnet, addiert Boni, die längst weg sind.

Zuschuss und Steuerermäßigung gleichzeitig

Das geht nicht. § 35c EStG schließt die Kombination für dieselbe Maßnahme aus: entweder Zuschuss oder Steuervorteil. Wer beides einplant, hat sich verrechnet.

Die Nachweiskette startet zu spät

Bei vielen Maßnahmen ist der Energieeffizienz-Experte Pflicht. Seine Kette startet mit der technischen Projektbeschreibung, fällig vor dem Antrag, nicht nach dem Handwerker.

Die vier Wege und wofür sie gedacht sind

Der richtige Topf hängt an Deiner Maßnahme, und daran, ob Du selbst im Haus wohnst. Alle Sätze unten sind Stand August 2026. Sie sind Grundsätze, keine Zusage für Deinen Fall.

  • BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen

    Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung): je 15 % Zuschuss. Heizungsoptimierung: 15 %. Emissionsminderung an Biomasseheizungen: 50 %. Fachplanung und Baubegleitung: 50 %, begrenzt auf 5.000 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) oder 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 Euro ab drei Einheiten. Nötig sind mindestens 300 Euro Investition brutto.

  • KfW-Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus

    Du sanierst das ganze Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe. Das finanzierst Du über Kredit 261: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit (nach Sanierung gezählt). Fachplanung und Baubegleitung: bis 10.000 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) oder 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro.

  • Ergänzungskredit 358/359

    Der Ergänzungskredit zahlt, was der Zuschuss nicht deckt: bis 120.000 Euro pro Wohneinheit, bis 100 % der förderfähigen Kosten. Bedingung: eine Zuschusszusage oder ein Zuwendungsbescheid. Beides wird von der Kreditsumme abgezogen. Der Ergänzungskredit Plus (358) verlangt dazu Selbstnutzung und ein Jahreseinkommen des Haushalts bis 90.000 Euro.

  • Steuerermäßigung nach § 35c EStG

    Du vermietest nicht? Dein Haus ist älter als zehn Jahre? Dann senkt § 35c EStG Deine Steuer über drei Jahre: 7 %, 7 %, 6 % der Aufwendungen (maximal 14.000, 14.000, 12.000 Euro, insgesamt 40.000 Euro). Ein Fachunternehmen muss die Arbeit machen und nach amtlichem Muster bescheinigen. Frist: vor dem 01.01.2030.

Die Reihenfolge, in der ein Antrag läuft

  1. 1. Maßnahme und Programm festlegen

    Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus. Zuschuss oder Kredit. Mit oder ohne iSFP-Bonus. Diese Entscheidung zieht alles Weitere nach sich. Sie steht darum am Anfang, nicht am Ende.

  2. 2. Technische Projektbeschreibung

    Der Energieeffizienz-Experte erstellt die Projektbeschreibung vor dem Antrag. Seit 21.07.2026 brauchst Du eine neue TPB-ID.

  3. 3. Antrag stellen

    Einzelmaßnahmen laufen über das BAFA-Portal, Heizung und Kredite über die KfW. Ob Du vorher schon einen Auftrag vergeben darfst, steht in der Richtlinie. Das prüfen wir vorher: die Antwort entscheidet, ob es Geld gibt.

  4. 4. Umsetzen und begleiten

    Während des Baus prüfen wir, ob das Gebaute zu den Förderbedingungen passt. Abweichungen fallen hier auf, solange noch Zeit ist, sie zu beheben.

  5. 5. Nachweis führen

    Nach Fertigstellung erstellt der Experte den technischen Projektnachweis. Die TPN-ID gilt zwei Monate und wird im Verwendungsnachweis geprüft. Dann entscheidet die Bewilligungsstelle.

Klingt nach Deinem Projekt? Dann sprich mit uns über Dein Haus.

Erstgespräch vereinbaren

Was sich zum 21.07.2026 geändert hat

Die aktuelle Richtlinie ist vom 17.07.2026, gültig seit 21.07.2026, läuft bis 31.12.2030. Für Anträge vor dem 21.07.2026 gilt die alte Fassung weiter, auch wenn erst danach entschieden wird. Vier Änderungen kosten Geld.

  1. Der Effizienzbonus ist weg

    Er ist zum 21.07.2026 entfallen. In der aktuellen Richtlinie kommt der Begriff nicht mehr vor. Wer ihn noch aufzählt, nutzt alte Quellen.

  2. Der Emissionsminderungszuschlag ist weg

    Auch dieser Zuschlag ist zum 21.07.2026 entfallen. Der pauschale Bonus für Biomasseanlagen, den alte Texte mitrechnen, gilt nicht mehr.

  3. EH 85 EE und EH 70 EE ohne Tilgungszuschuss

    Im Kredit 261 bekommen diese beiden Stufen jetzt 0 % Tilgungszuschuss, nur noch Zinsverbilligung. Zum Vergleich: EH 55 EE und Denkmal EE haben 5 %, EH 40 EE hat 10 %. Die NH-Klasse bringt je 5 Prozentpunkte extra, ein Gebäude in besonders schlechtem energetischem Zustand 10 Prozentpunkte.

  4. Der EE-Klassen-Bonus in der systemischen Sanierung ist gestrichen

    Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte für die Erneuerbaren-Energien-Klasse entfallen. Die Tilgungszuschüsse wurden mit der Reform pauschal um 10 Prozentpunkte gekürzt.

Zuschuss oder Kredit: die Entscheidung dahinter

Das klingt nach Finanzierung, ist aber eine Frage des Zuschnitts. Einzelne Bauteile führen in den Zuschuss. Das ganze Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe führt in den Kredit. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.

  • Was für den Zuschuss spricht

    Du bekommst Geld, das Du nicht zurückzahlst. Und Du kannst in Etappen vorgehen. Der Fördersatz ist niedriger, die Grenzen reichen aber oft: für die Gebäudehülle 30.000 Euro förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit (mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro).

  • Was für den Kredit spricht

    Größere Vorhaben lassen sich damit überhaupt erst stemmen. Tilgungszuschüsse senken die Restschuld. Dafür musst Du eine Zielstufe für das gesamte Gebäude nachweisen.

  • Die Obergrenze deckelt beides

    Bei der Heizungsförderung liegt der Gesamtfördersatz bei maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit. 80 % sind es bei bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen des Haushalts. Boni addieren sich also nicht ohne Grenzen.

  • Ein Bonus, den wir bewusst nicht beziffern

    Bei der seriellen Sanierung nennen das KfW-Merkblatt 261 und Ministerien unterschiedliche Werte. Solange dieser Widerspruch besteht, geben wir keine Zahl an. Eine Lücke ist besser als eine Zahl, die im Antrag nicht hält.

Die Energieeffizienz-Expertenliste: wann sie Pflicht ist

Die dena koordiniert die Liste. Für manche Förderungen ist ein gelisteter Experte Pflicht, für andere reicht ein Fachunternehmen.

  • Pflicht

    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetzprojekte, jeder Antrag mit iSFP-Bonus, Fachplanung, Baubegleitung und der Kredit 261.

  • Wahlweise

    Heizungsoptimierung über BAFA und Heizungsförderung über KfW-Programm 458 können von Experte oder Fachunternehmen laufen.

  • Warum das mehr ist als eine Formalie

    Die Eintragung verlangt eine Zusatzqualifikation, Fortbildung alle drei Jahre und seit 16.06.2026 eine Identitätsprüfung per POSTIDENT.

Häufige Fragen

Zuschuss oder Kredit: was ist besser?

Das entscheidet die Maßnahme, nicht Deine Vorliebe. Einzelne Bauteile oder eine neue Heizung: Zuschuss. Das ganze Haus auf eine Effizienzhaus-Stufe: Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Der Ergänzungskredit 358/359 kommt oben drauf, wenn schon eine Zuschusszusage oder ein Zuwendungsbescheid da ist. Der Zuschuss wird dann abgezogen.

Kann ich BEG-Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35c EStG kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. § 35c Abs. 3 EStG verbietet es, wenn eine öffentliche Förderung mit Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen läuft. Das ist ein Entweder-oder. Welcher Weg Dir mehr bringt, hängt an Deiner Steuerlast und am Umfang der Maßnahme.

Welche Boni sind zum 21.07.2026 weggefallen?

Drei: Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag und der zusätzliche 5-Prozentpunkte-Bonus für die Erneuerbaren-Energien-Klasse in der systemischen Sanierung. In der aktuellen Richtlinie (17.07.2026) kommt der Effizienzbonus nicht mehr vor.

Bekomme ich für ein Effizienzhaus 85 EE noch einen Tilgungszuschuss?

Nein. Für EH 85 EE und EH 70 EE im Kredit 261 liegt der Tilgungszuschuss jetzt bei 0 %. Es bleibt die Zinsverbilligung. Die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt.

Mein Antrag ist von Mai 2026. Gilt jetzt die neue Richtlinie?

Nein. Für Anträge vor dem 21.07.2026 gilt die alte Richtlinie vom 21.12.2023 weiter, auch wenn die Entscheidung erst danach kommt.

Brauche ich für jeden Antrag einen Energieeffizienz-Experten?

Nicht für alle, aber für viele. Pflicht ist er bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei Anlagentechnik, bei Gebäudenetzen, bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus, bei Fachplanung, Baubegleitung und beim Kredit 261. Bei Heizungsoptimierung und KfW-Programm 458 kann auch ein Fachunternehmen den Antrag begleiten.

Wie hoch fällt meine Förderung aus?

Das lässt sich erst an Deinem Vorhaben rechnen. Fördersätze, Boni und Grenzen hängen an der Maßnahme, an der Zahl der Wohneinheiten, teils an Selbstnutzung und Einkommen. Bei der Heizungsförderung deckelt die Obergrenze von 70 % die Summe aus Grundförderung und Boni. Wir rechnen das vor dem Antrag durch: siehe auch Heizungstausch und Sanierungsfahrplan.

Erst sortieren, dann beantragen

Bring mit, was Du planst: wir sagen Dir, welcher Fördertopf dazu passt, welche Nachweise dranhängen und in welcher Reihenfolge es laufen muss.

5,0 von 5 aus 82 Google-Bewertungen, Stand 22.08.2026