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Zollstock, Bleistift und aufgerollter Bauplan auf einer Fensterbank im Morgenlicht KI-erzeugtes Motiv

Ein Plan, der Deine Sanierung in eine Reihenfolge bringt

Der iSFP bringt Deine Sanierung in eine Reihenfolge: erst dies, dann das. Die Förderung zahlt 50 Prozent der Beratung. Und wer den Plan nutzt, bekommt beim Umbau einen Bonus. Den rechnen viele falsch.

Zuschuss auf das zuwendungsfähige Beratungshonorar im Programm EBW (Stand: August 2026)
50 %
Höchstbetrag dieses Zuschusses bei Ein- und Zweifamilienhäusern (850 € ab drei Wohneinheiten)
650 €
iSFP-Bonus, nur auf den Ausgabenteil oberhalb der normalen Höchstgrenze
+5 Prozentpunkte

Wo es ohne Fahrplan klemmt

Die meisten Sanierungen scheitern nicht am Geld. Sie scheitern an der Planung. Vier Muster sehen wir immer wieder.

Das Angebot steht vor der Planung

Der Heizungsbauer rechnet die Heizung, der Dachdecker die Dämmung. Jedes Angebot stimmt für sich. Zusammen passen sie trotzdem nicht: Eine Heizung fürs ungedämmte Haus ist viel zu groß fürs gedämmte.

Der Förderweg hat Vorleistungen

Bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik brauchst Du einen Energieeffizienz-Experten. Bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus auch. Wer ihn erst nach der Vergabe an die Handwerker holt, muss den ganzen Ablauf umbauen.

Zahlen aus dem Netz sind älter als das Recht

Seit 21.07.2026 sind die Fördersätze neu. Seit 29.07.2026 heißt das Gesetz GModG. Alte Ratgeber im Netz rechnen mit Boni, die es gar nicht mehr gibt.

Alles auf einmal geht selten

Wer alles auf einmal macht, sprengt ein Jahresbudget. Ohne Plan wird es Stückwerk: die günstige Maßnahme kommt zuerst, nicht die richtige.

Was der iSFP ist und was er nicht ist

Der iSFP entsteht aus der geförderten Energieberatung. Am Ende liegt kein Gutachten für die Schublade vor, sondern eine Reihenfolge für Dein Haus. Was er NICHT ist: eine Pflicht.

  • Eine Aufnahme des echten Zustands

    Bausubstanz, Heizung, Verbräuche. Wir arbeiten mit Deinem Haus, nicht mit Mittelwerten für Häuser aus derselben Zeit.

  • Maßnahmenpakete statt Einzelposten

    Dach, Außenwände, Fenster, Heizung: Jedes Paket zeigt, was es fürs Ganze bringt und was es wohl kostet.

  • Eine Reihenfolge mit Begründung

    Die Hülle kommt vor der Heizung. Das ist die Regel, denn die Heizlast bestimmt, wie groß die Anlage wird. Gehen wir anders vor, schreiben wir dazu, warum.

  • Keine Pflicht zur Umsetzung

    Der Fahrplan bindet Dich nicht. Ob Du alle Pakete machst oder nur einige, entscheidest Du. Nur für den iSFP-Bonus gilt: Die Maßnahme muss im geförderten iSFP stehen.

So entsteht Dein Fahrplan

  1. 1. Erstgespräch und Unterlagen

    Wir klären Deine Ziele. Dann sammeln wir Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung und das Protokoll des Schornsteinfegers. Je mehr Unterlagen, desto genauer rechnen wir nachher.

  2. 2. Antrag im Programm EBW

    Den Zuschuss beantragen wir vor der Erstellung beim BAFA, auf Wunsch mit Deiner Vollmacht. Arbeiten muss dafür ein Berater aus der Expertenliste des Bundes, Rubrik Wohngebäude.

  3. 3. Aufnahme vor Ort

    Wir gehen durchs Haus: Wände, Fenster, Dach, Keller, Heizung, Warmwasser. Fotos, Maße, Bauteilaufbauten. Dieser Termin entscheidet, wie gut der ganze Fahrplan wird.

  4. 4. Auswertung und Paketbildung

    Aus der Aufnahme rechnen wir ein Modell Deines Hauses. Daraus bauen wir die Pakete: Abfolge, geschätzte Kosten, Förderwege.

  5. 5. Abschlussgespräch

    Wir gehen den Fahrplan mit Dir durch, Paket für Paket. Hier entscheidet sich, was zuerst kommt und was warten kann.

  6. 6. Nachweis und Auszahlung

    Nach dem Zuwendungsbescheid schicken wir den Nachweis zur BAFA. Der Zuschuss kommt nach der Prüfung zu Dir.

Klingt nach Deinem Projekt? Dann sprich mit uns über Dein Haus.

Erstgespräch vereinbaren

Der Zuschuss zur Beratung selbst

Den Zuschuss für den iSFP gibt die Bundesförderung EBW (Richtlinie 31.05.2023, geändert 06.08.2024). Zuständig ist das BAFA.

  1. 50 Prozent des Honorars

    Der Zuschuss deckt 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars. Wie hoch Dein Honorar wird, hängt an Deinen Unterlagen. Das rechnen wir im Erstgespräch, nicht danach.

  2. 650 und 850 Euro

    Der Zuschuss hat einen Deckel: höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, höchstens 850 Euro bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten.

  3. 250 Euro für die WEG-Erläuterung

    Wird der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert, gibt es 250 Euro zusätzlich. Für diese Erläuterung sind 100 % des Honorars förderfähig.

  4. Steuerlich statt gefördert

    Kosten für den Energieberater können die Steuer um 50 % der Aufwendungen mindern (§ 35c Abs. 1 Satz 4 EStG). Das geht nicht, wenn Du für dieselbe Maßnahme steuerfreie Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen nutzt (§ 35c Abs. 3 EStG). Entweder das eine oder das andere. Welcher Weg besser passt, klären wir im Erstgespräch.

Für wen sich der Fahrplan lohnt

Der Fahrplan zahlt sich dort aus, wo über Jahre saniert wird.

  • Eigentümer mit mehrjährigem Horizont

    Du sanierst in Etappen. Der Fahrplan hält sie zusammen, damit die zweite die erste nicht entwertet.

  • Käufer und Verkäufer

    Vor dem Kauf zeigt der Fahrplan, welcher Sanierungsaufwand im Objekt steckt. Beim Verkauf beantwortet er Fragen mit Zahlen statt Vermutungen.

  • Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen

    Jede Maßnahme braucht einen Beschluss. Ein Fahrplan, der in der Versammlung erläutert wird, macht aus Grundsatzdebatte Tagesordnung. Dafür gibt es bis zu 250 Euro zusätzlich.

Der iSFP-Bonus und der Denkfehler, der fast überall steht

Du bekommst 5 Prozentpunkte Bonus, wenn Du eine Maßnahme aus dem iSFP umsetzt (Nr. 8.4.2 der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026). Viele Seiten behaupten: 5 Punkte auf alles. Das stimmt nicht. Der Bonus greift nur für Ausgaben über der Höchstgrenze, die es auch ohne iSFP gibt.

  1. Die Grundregel

    Ohne iSFP liegt die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben. Mit iSFP steigt sie auf 60.000 Euro. Die 5 Prozentpunkte extra gibt es nur auf den Teil zwischen diesen beiden Werten.

  2. Was daraus folgt

    Bleibst Du bei einer Wohneinheit unter 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben, bringt Dir der Bonus rechnerisch nichts. Darum verlangt die Richtlinie ein förderfähiges Mindestvolumen von 30.000 Euro brutto. Wir rechnen das vor dem Antrag durch, statt es zu behaupten.

  3. Mehrere Wohneinheiten

    Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle: auf die Summe der Höchstgrenzen ohne iSFP. Das amtliche Beispiel des BAFA: Bei drei Wohneinheiten braucht es mindestens 60.000 Euro förderfähige Ausgaben, also 30.000 plus 15.000 plus 15.000 Euro. Mehrere Anträge im selben Kalenderjahr werden nicht summiert.

  4. Wofür der Bonus gilt und wofür nicht

    Er gilt für die Gebäudehülle, für Anlagentechnik außer Heizung und für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Für die Heizungsförderung nach Nr. 5.3 der Richtlinie gilt er nicht. Auch nicht für die Emissionsminderung an Biomasseheizungen. Mehr dazu auf der Seite zum Heizungstausch.

  5. Fünfzehn Jahre Zeit

    Du musst die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umsetzen. Anträge mit iSFP-Bonus brauchen zwingend einen Energieeffizienz-Experten. Die erhöhte Höchstgrenze gilt sogar dann, wenn Du nach Nr. 5.2 der EBW-Richtlinie selbst keinen iSFP beantragen dürftest.

  6. Ab 2027 kommt ein zweiter Bonus dazu

    Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es weitere 5 Prozentpunkte für Gebäude in besonders schlechtem energetischem Zustand (Nr. 8.4.3). Sie gelten nur für Dämmung an der Gebäudehülle und für höchstens drei Anträge. Auch dieser Bonus braucht einen geförderten iSFP.

Häufige Fragen

Was übernimmt die Förderung von der Beratung?

50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars. Höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 Euro ab drei Wohneinheiten (BAFA, Programm EBW; Stand: August 2026). Wie hoch Dein Honorar wird, hängt an Deinen Unterlagen. Das rechnen wir im Erstgespräch, nicht danach.

Muss ich die Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?

Nein. Der iSFP verpflichtet Dich zu nichts, auch nicht zur vorgeschlagenen Abfolge. Nur für den iSFP-Bonus gilt: Die Maßnahme muss Teil des geförderten iSFP sein. Und Du musst sie innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umsetzen.

Erhöht der iSFP-Bonus meinen Fördersatz auf die ganze Maßnahme?

Nein. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für Ausgaben über der normalen Höchstgrenze. Bei der ersten Wohneinheit heißt das: Ausgaben zwischen 30.000 und 60.000 Euro. Bleibst Du darunter, bringt Dir der Bonus rechnerisch nichts (Stand: August 2026).

Gilt der iSFP-Bonus auch für die neue Heizung?

Nein. Der Bonus gilt für die Gebäudehülle, für Anlagentechnik außer Heizung und für die Heizungsoptimierung. Die Heizungsförderung läuft über die KfW, mit eigenem Höchstbetrag. Was dort gilt, steht auf der Seite zum Heizungstausch.

Wer darf einen iSFP erstellen?

Nur Beraterinnen und Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, Rubrik Wohngebäude. Die Liste führt die dena. Grundlage der Eintragung ist unter anderem die Berechtigung, Energieausweise nach § 88 GModG auszustellen.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Passt der iSFP zu uns?

Ja. Ab drei Wohneinheiten liegt der Höchstbetrag des Zuschusses bei 850 Euro. Wird der Fahrplan dazu in der Eigentümerversammlung erläutert, sind einmalig bis zu 250 Euro zusätzlich förderfähig: in diesem Rahmen zu 100 % des Honorars.

Wie lange bleibt der Fahrplan aktuell?

Bautechnisch lange, förderrechtlich nicht. Die BEG-Einzelmaßnahmen laufen zum 31.12.2030 aus. Die Höchstbeträge der Heizungsförderung sinken erstmals am 01.02.2027. Darum prüfen wir die Förderlage vor jeder Maßnahme neu. Welcher Topf zu welcher Maßnahme gehört, steht auf der Seite Förderberatung.

Reden wir über Dein Gebäude

Im Erstgespräch klären wir, ob ein iSFP für Dich der richtige Einstieg ist, welche Unterlagen wir brauchen und welcher Förderweg zu Deinem Vorhaben passt.

5,0 von 5 aus 82 Google-Bewertungen, Stand 22.08.2026