KI-erzeugtes Motiv Energieberatung in Veitsbronn: ein Bestand aus der Nachkriegszeit
In keiner anderen Gemeinde im Umkreis stehen anteilig so viele Zweifamilienhäuser wie hier. Und der Großteil des Bestands ist zwischen 1949 und 1978 entstanden. Beides zusammen bestimmt, welche Maßnahme sich rechnet.
- Einwohner (Stand 31.03.2026)
- 6.254
- Wohngebäude (Stand 31.12.2024)
- 1.784
- Anteil Zweifamilienhäuser
- 21,7 %
- Gebäude mit Wohnraum, Baujahr 1949 bis 1978 (Zensus 2022)
- 45,6 %
1.784 Wohngebäude und ihr Baujahr
Jedes fünfte Haus hat zwei Wohnungen
388 der 1.784 Wohngebäude in Veitsbronn haben zwei Wohnungen, das sind 21,7 Prozent (Stand 31.12.2024). Kein anderer der zehn Orte, für die wir diese Zahlen ausgewertet haben, kommt auf einen so hohen Anteil. 1.072 Gebäude haben eine Wohnung, 324 haben drei oder mehr. Der Einfamilienhausanteil von 60,1 Prozent ist zugleich der niedrigste im Landkreisumfeld.
45,6 Prozent aus den Jahren 1949 bis 1978
Veitsbronn ist der einzige Ort unserer Erhebung mit einer vorliegenden Baualtersverteilung. Nach einer Aufbereitung der Zensusdaten von 2022 stammen 45,6 Prozent der Gebäude mit Wohnraum aus der Zeit von 1949 bis 1978. Weitere 12,1 Prozent stammen aus 1979 bis 1990. Wichtig zur Einordnung: Diese Werte kommen aus einer Drittanbieter-Aufbereitung amtlicher Zensusdaten. Die Gegenprüfung gegen die Originaltabelle steht noch aus.
Was das für die Reihenfolge bedeutet
Diese Häuser sind vor der ersten Wärmeschutzverordnung entstanden: ungedämmte Außenwände, kalte oberste Geschossdecke, Fenster der zweiten Generation. Dort greift eine Pflicht, die mit der Heizung nichts zu tun hat. Oberste Geschossdecken ohne Mindestwärmeschutz sind nach § 35 Abs. 1 GModG zu dämmen, Grenzwert 0,24 W/(m²·K). Womit Du anfängst, steht auf unserer Seite zur Dämmung der Gebäudehülle.
Netz und Rechtslage
Strom und Gas liegen bei zwei auswärtigen Betreibern
Das Stromnetz betreibt die N-ERGIE Netz GmbH; den Konzessionsvertrag hat der Gemeinderat 2022 verlängert. Das Erdgas kommt über die infra fürth netz gmbh. Deren Netz versorgt neben Fürth auch Veitsbronn, Cadolzburg, Langenzenn, Obermichelbach, Seukendorf und Wilhermsdorf. Veitsbronn ist damit die einzige Gemeinde unserer Auswahl, in der weder Strom noch Gas in kommunaler Hand liegen.
Zur kommunalen Wärmeplanung liegt uns nichts vor
Wir haben auf den Seiten der Gemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft gesucht und nichts Inhaltliches gefunden: keinen Stand, kein Datum, kein beauftragtes Büro. Deshalb steht hier nur, was gilt. Für Gemeindegebiete mit 100.000 Einwohnern oder weniger läuft die Frist nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis zum Ablauf des 30.06.2028. Und selbst wenn der Plan morgen käme: Seit dem 29.07.2026 sind § 71 GModG und die §§ 71a bis 71l gestrichen. Die 65-Prozent-Regel samt ihrer Bindung an die Wärmeplanung gibt es nicht mehr.
Netzbetreiber in Veitsbronn
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N-ERGIE Netz GmbH
Stromnetz im Gemeindegebiet; Konzessionsvertrag 2022 verlängert
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infra fürth netz gmbh
Erdgasverteilernetz für Fürth und das Umland einschließlich Veitsbronn
Marktdaten mit Stand Januar 2025, seitdem nicht aktualisiert.
Zwei Dinge, die wir belegen können, und eines, das wir nicht können
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Zwei Nutzungseinheiten, ein Heizungskeller
Die Förderhöhe hängt an der Zahl der Wohneinheiten, nicht an der Zahl der Heizungen. Bei der Heizungsförderung sind 28.000 Euro förderfähige Ausgaben für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit angesetzt. Ist eine Wohnung vermietet, fällt der Klimageschwindigkeits-Bonus für sie weg: Er gilt nur für die selbstgenutzte Einheit. Diese Aufteilung rechnen wir sauber, bevor der Antrag rausgeht. Bei Deinem Haustyp macht genau das den größten Unterschied (Förderberatung).
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Freiflächen-Photovoltaik ist geregelt, Gebäudeförderung nicht
Am 17.12.2020 hat der Gemeinderat einen Kriterienkatalog für Freiflächen-Solaranlagen beschlossen und ihn am 07.04.2022 fortgeschrieben. Der betrifft Äcker und Wiesen, nicht Dächer. 2024 kam ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept dazu, dessen Inhalt sich nicht auslesen ließ.
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Ein kommunales Förderprogramm nennen wir hier nicht
Nicht weil es keins gäbe. Sondern weil wir außer einem Titel im Satzungsverzeichnis nichts belegen konnten: kein Fördergegenstand, kein Satz, keine Gebietskulisse. Jede Zahl dazu wäre geraten. Frag im Rathaus nach der Satzung. Wir bauen sie ein, sobald sie vorliegt. Die Reihenfolge der Schritte ordnet ein individueller Sanierungsfahrplan.
Unsere Leistungen für Veitsbronn
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Förderberatung und Antragstellung
- Heizungstausch und Heizungsförderung
- Wärmepumpe
- Heizlast und hydraulischer Abgleich
- Dämmung der Gebäudehülle
- Fenster- und Türentausch
- Energieausweis
- Fachplanung und Baubegleitung
- Gesetzliche Pflichten für Eigentümer
- Wirtschaftlichkeit der Sanierung
- Lüftungstechnik
- Blower Door Test
- Wärmebrückenberechnung
- Denkmalsanierung
- Steuerbescheinigung nach § 35c EStG
- Lebenszyklusbetrachtung
Fragen zur Energieberatung in Veitsbronn
Mein Haus ist von 1962. Wo fange ich an?
Bei der Hülle, nicht bei der Anlage. In Gebäuden dieses Jahrgangs entscheidet der Wärmeverlust über Wände, Dach und Fenster, welche Heizleistung Du überhaupt brauchst. Wer zuerst die Heizung tauscht, kauft sie oft zu groß. Der Grundzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei 15 Prozent. Der iSFP-Bonus bringt 5 Prozentpunkte mehr, aber nur auf den Ausgabenteil oberhalb der normalen Höchstgrenze.
Muss ich die oberste Geschossdecke dämmen?
Wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt: ja, § 35 Abs. 1 GModG. Erfüllt ist die Pflicht auch, wenn stattdessen das Dach darüber gedämmt ist. Hast Du das Haus mit höchstens zwei Wohnungen am 01.02.2002 selbst bewohnt, greift sie erst nach einem Eigentümerwechsel, dann innerhalb von zwei Jahren. Dazu kommt der Wirtschaftlichkeitsvorbehalt nach § 35 Abs. 4.
Gibt es in Veitsbronn einen Wärmeplan?
Uns liegt dazu nichts vor: weder ein Stand noch ein Zeitplan. Wir behaupten deshalb weder das eine noch das andere. Die gesetzliche Frist für Gemeinden dieser Größe endet am 30.06.2028. Eine Pflicht für Dein Haus entsteht daraus ohnehin nicht, seit die Kopplung im Juli 2026 aus dem Gesetz gestrichen wurde.
Ich vermiete die Einliegerwohnung. Ändert das die Förderung?
Ja, in einem Punkt. Der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus gelten nur für Selbstnutzer, und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Grundzuschuss und Höchstbeträge bleiben davon unberührt. Bei zwei Wohneinheiten summieren sich die förderfähigen Ausgaben, die Boni tun es nicht.
Beratung in Veitsbronn
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