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Wärmepumpen-Außengerät neben blühender Hecke im Abendlicht KI-erzeugtes Motiv

Wärmepumpe: Die Eignung hängt nicht am Baujahr

Wärmepumpen arbeiten bei niedriger Vorlauftemperatur gut. Ob das bei Dir so ist, lässt sich vorher ausrechnen. Genau das machen wir, bevor irgendjemand ein Gerät anbietet.

Grundförderung Heizungstechnik, Stand August 2026
30 %
förderfähige Ausgaben erste Wohneinheit, bis 31.01.2027
28.000 €
Obergrenze aus Grundförderung und allen Boni
70 %

Warum Dir zwei Leute zwei gegensätzliche Antworten geben

Frag drei Menschen, ob Dein Haus für eine Wärmepumpe taugt, und Du bekommst drei Meinungen. Der Anlagenverkäufer sagt ja. Der Nachbar sagt: im Altbau niemals. Der Heizungsbauer sagt: kommt drauf an. Nur einer davon hat recht, und er hat es aus dem falschen Grund gesagt.

Das Baujahr als Ausrede

Ein Haus von 1960 mit gedämmtem Dach und großzügigen Heizkörpern verträgt eine Wärmepumpe oft gut. Besser als ein jüngeres Haus, in dem beim Bau an den Heizflächen gespart wurde. Das Baujahr steht im Grundbuch. Über den Betriebspunkt Deiner Heizung sagt es nichts.

Angebote ohne eine einzige Rechnung

Wer Dir Kilowatt nennt, bevor er die Heizlast Deines Hauses Raum für Raum gerechnet hat, verkauft Dir eine Schätzung. Die kann passen. Sie kann auch daneben liegen. Merken wirst Du es erst im zweiten kalten Winter.

Der Fördersatz als Kaufargument

Ein Zuschuss macht eine unpassende Anlage nicht passend. Er macht sie nur beim Kauf billiger. Ist sie zu groß ausgelegt, läuft sie unruhig und verschleißt schneller.

Wovon die Eignung tatsächlich abhängt

Vier Größen entscheiden, ob die Anlage passt. Drei davon kannst Du beeinflussen, eine nicht: Dein Grundstück.

  • Vorlauftemperatur

    Das ist die Temperatur, mit der das Heizwasser am kältesten Tag des Jahres in die Heizflächen geht. Je niedriger, desto besser arbeitet eine Wärmepumpe. Eine feste Grenze nennen wir Dir bewusst nicht. Sie steht in keiner Norm und in keiner Förderregel. Es zählt Dein Haus an seinem Auslegungstag.

  • Heizflächen

    Fußbodenheizung ist der bequeme Fall. Heizkörper reichen aber auch, wenn sie im Verhältnis zur Heizlast des Raums groß genug sind. Welche Räume klemmen und welche Heizkörper Du wirklich tauschen müsstest, zeigt die raumweise Heizlastberechnung.

  • Gebäudehülle

    Jede Maßnahme an Dach, Fassade, oberster Geschossdecke oder Kellerdecke senkt die Heizlast. Und damit den nötigen Vorlauf. Die Hülle ist darum keine Nebensache: Sie entscheidet über die Gerätegröße mit. Mehr dazu auf der Seite zur Dämmung.

  • Aufstellort, Schall, Zählerplatz

    Grenzabstand, Nachbarschaft, Kondensatablauf, Platz im Zählerschrank, Leitungsweg zum Pufferspeicher. Unspektakuläre Punkte. Und genau an ihnen scheitern Projekte drei Tage vor der Montage.

So läuft eine Eignungsprüfung, die den Namen verdient

  1. Bestandsaufnahme am Gebäude

    Bauteilaufbauten, Fenster, Heizflächen Raum für Raum, vorhandene Anlagentechnik, Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre, Zählerplatz und mögliche Aufstellorte.

  2. Raumweise Heizlast rechnen

    Nicht überschlägig für das Gebäude, sondern für jeden Raum einzeln. Die Gebäudesumme verrät nie, welcher einzelne Raum kalt bleibt.

  3. Heizflächen gegen die Heizlast halten

    Daraus ergibt sich, bei welcher Vorlauftemperatur jeder Raum warm wird, und welche Heizkörper Du tauschen müsstest, damit die Temperatur sinkt. Das ist eine Liste mit Räumen darauf, keine Einschätzung.

  4. Varianten durchrechnen

    Hülle zuerst, Anlage zuerst, beides gestaffelt über mehrere Jahre. Jede Variante ergibt eine andere Gerätegröße und einen anderen Förderweg.

  5. Auslegung festlegen und Antrag vorbereiten

    Erst jetzt fallen Kilowatt, Speichergröße und Fördertatbestand. In dieser Reihenfolge, nicht umgekehrt.

Klingt nach Deinem Projekt? Dann sprich mit uns über Dein Haus.

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Wann wir Dir von einer Wärmepumpe abraten

Diesen Abschnitt findest Du bei keinem Anlagenverkäufer, und genau darum steht er hier. Eine Wärmepumpe passt nicht in jedes Haus. Das ist keine Glaubensfrage. Man sieht es vorher, wenn jemand hinschaut.

  • Die Heizflächen geben es nicht her und dürfen nicht raus

    Denkmalschutz, Stuckdecken, ein Estrich, den niemand aufreißen will, Nischen, in die kein größerer Heizkörper passt. Sind die Heizflächen damit gesetzt und werden die Räume nur mit hohem Vorlauf warm, sagen wir das.

  • Die Hülle bleibt, wie sie ist

    Passiert an Dach und Fassade auf absehbare Zeit nichts, aus Geld-, Zeit- oder Eigentümergründen, bleibt der Vorlauf oben. Technisch läuft die Anlage trotzdem. Ob sie sich rechnet, ist eine andere Frage. Die beantworten wir Dir vorher statt hinterher.

  • Kein Aufstellort, der Schall und Nachbarschaft verträgt

    Enge Reihenhauszeile, Schlafzimmerfenster gegenüber, Innenhof mit vier Wänden. Manchmal gibt es eine Lösung, manchmal nur einen Streit.

  • Die Entscheidung steht unter Zeitdruck

    Der Kessel fällt im Januar aus, und am Freitag soll etwas Neues laufen. Dann ist eine ehrliche Übergangslösung besser als eine übers Knie gebrochene Auslegung, die Dich zwanzig Jahre begleitet.

Förderung: Was am 11. August 2026 gilt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21.07.2026 neu gefasst. Grundlage ist die BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026. Für die Heizungsförderung ist die KfW zuständig (Programm 458). Wer vor dem 21.07.2026 beantragt hat, wird noch nach der alten Richtlinie beschieden.

  1. Grundförderung 30 %

    30 % der förderfähigen Gesamtkosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Nr. 8.4.1 Buchst. c der BEG-EM-Richtlinie, gleichlautend KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026).

  2. Klimageschwindigkeits-Bonus 16 Prozentpunkte

    Ihn gibt es bei Antragstellung bis 31.01.2027, nur für Selbstnutzer und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung: Du tauschst eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung, oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Jeweils mit fachgerechter Demontage und Entsorgung (Nr. 8.4.4). Danach sinkt der Bonus halbjährlich.

  3. Einkommens-Bonus 40, 30 oder 10 Prozentpunkte

    Die Staffel richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen des Haushalts: bis 30.000 €, bis 40.000 € und bis 50.000 €. Auch das gilt nur für Selbstnutzer. Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig und pauschal um 10.000 € (Nr. 8.4.5).

  4. Die Obergrenze deckelt die Summe

    Grundförderung und Boni ergeben zusammen höchstens 70 %. Bei einem Jahreseinkommen des Haushalts bis 30.000 €, mit Familienzuschlag bis 40.000 €, sind es höchstens 80 %. Boni stapeln sich also nicht beliebig, auch wenn die Einzelzahlen das nahelegen.

  5. Höchstbeträge je Wohneinheit

    Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach halbjährlich um 750 €.

  6. Was hier nicht mitgefördert wird

    Fachplanung und Baubegleitung bekommen zwar 50 % Zuschuss. Den reinen Heizungstausch führt das BAFA in der Liste der begleitfähigen Maßnahmen aber nicht auf. Wer beides braucht, plant den Förderweg passend.

  7. Ab dem ersten Quartal 2027

    Dann sinkt der Grundfördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen von 30 % auf 15 % (Nr. 8.4.1 Buchst. c). Zugleich ist ein zusätzlicher Bonus angekündigt. Seine Kriterien sind am 11.08.2026 noch nicht veröffentlicht. Einen Fördersatz für 2027 nennen wir Dir deshalb nicht: wir haben keinen, den wir belegen können.

Zu groß ausgelegt kostet doppelt

Eine zu große Wärmepumpe taktet. Sie springt an, ist schnell auf Temperatur, schaltet ab, springt wieder an. Jeder Start kostet Strom und geht auf den Verdichter. Bezahlt hast Du die zusätzlichen Kilowatt trotzdem, dazu oft den größeren Pufferspeicher und die größere Außeneinheit.

  • Woher die zu große Anlage kommt

    Aus dem Typenschild des alten Kessels. Der war im Bestand fast immer selbst reichlich bemessen. Wer seine Kilowatt einfach übernimmt, erbt den alten Fehler und bezahlt ihn ein zweites Mal.

  • Was stattdessen zählt

    Die gerechnete Heizlast des Gebäudes, der Warmwasserbedarf und die Betriebsweise. Drei Größen, alle nachvollziehbar hergeleitet.

  • Dein Prüfstein beim Angebot

    Lass Dir zeigen, aus welcher Rechnung die Kilowatt stammen. Wer darauf nicht antworten kann, hat geschätzt. Das darf er. Du musst es nur wissen, bevor Du unterschreibst.

Häufige Fragen

Muss ich überhaupt auf eine Wärmepumpe umsteigen?

Nein. Die 65-Prozent-Regel des § 71 GEG und die Austauschpflicht der §§ 72 und 73 sind mit dem Änderungsgesetz vom 23.07.2026 ersatzlos weggefallen. Die Neufassung gilt seit dem 29.07.2026 und heißt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es gibt keine 65-Prozent-Pflicht beim Heizungseinbau mehr und kein Betriebsverbot für alte Kessel. Wer heute eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, trifft dafür § 43 GModG: ab 01.01.2029 mindestens 10 % biogene Wärme, ab 01.01.2030 15 %, ab 01.01.2035 30 %, ab 01.01.2040 60 %.

Funktioniert eine Wärmepumpe im Altbau?

In vielen Altbauten ja, in manchen nicht. Entscheidend ist, mit welcher Vorlauftemperatur Deine Räume am kältesten Tag warm werden. Das hängt an Heizflächen und Hülle, nicht am Baujahr. Wir rechnen es raumweise durch und zeigen Dir, welche Heizkörper Du tauschen müsstest, damit die Temperatur sinkt.

Muss ich vorher dämmen?

Müssen nicht. Aber jede Maßnahme an der Hülle senkt die Heizlast. Und die Heizlast bestimmt Gerätegröße und Vorlauf. Wer erst die Anlage kauft und danach dämmt, bezahlt Leistung, die er danach nicht mehr braucht. Muss die Reihenfolge aus praktischen Gründen andersherum sein, legen wir auf den geplanten Endzustand aus. Das halten wir schriftlich fest. Mehr dazu auf der Seite zur Dämmung.

Woran erkenne ich, dass die Auslegung sauber gemacht wurde?

Es gibt eine raumweise Heizlastberechnung, und sie liegt Dir vor. Die Gerätegröße lässt sich daraus herleiten. Dazu kommt eine Aussage, mit welchem Vorlauf die Anlage fahren soll, und eine Liste der Heizflächen, die dafür angepasst werden. Fehlt das, ist die Zahl auf dem Angebot geraten.

Brauche ich einen hydraulischen Abgleich?

Für die BEG-Förderung ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B seit 2023 verlangt. Daneben schreibt ihn § 60c GModG vor: wenn in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger zur Inbetriebnahme eingebaut wird. Details stehen unter Heizlast und hydraulischer Abgleich.

Gibt es Prüfpflichten, wenn die Wärmepumpe läuft?

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen ja. § 60a GModG verlangt die Prüfung einer Wärmepumpe, die nach dem 31.12.2023 eingebaut oder aufgestellt wurde: nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Ohne Fernkontrolle wiederholt sich die Prüfung spätestens alle fünf Jahre. Ausgenommen sind Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen.

Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35c EStG kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG schließt die Steuerermäßigung aus, sobald Du für die Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse nutzt. Es ist ein Entweder-oder. Welcher Weg der bessere ist, hängt an Deiner Steuersituation.

Was kostet eine Wärmepumpe bei Euch?

Hier steht keine Zahl, und das ist Absicht. Was Deine Anlage kostet, hängt von Heizlast, Heizflächen, Aufstellort und Speicher ab, vier Größen, die wir erst kennen, wenn wir Dein Haus aufgenommen haben. Eine Hausnummer aus dem Internet würde Dir eine Genauigkeit vorspielen, die es nicht gibt.

Lass uns vorher rechnen, nicht hinterher

Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen es braucht und ob eine Eignungsprüfung bei Deinem Gebäude überhaupt sinnvoll ist. Kostenfrei und unverbindlich.

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