KI-erzeugtes Motiv Energieaudit nach DIN EN 16247 für Dein Unternehmen
Wir prüfen Bürogebäude, Produktion, Handel und kommunale Gebäude nach DIN EN 16247. Du siehst danach, wo Deine Energie hingeht und welche Maßnahmen sich rechnen, in klarer Reihenfolge. Ob die Auditpflicht Dein Unternehmen betrifft, klären wir im Erstgespräch.
Was das Energieaudit Dir bringt
Ein Energieaudit ist kein Formular für die Schublade. Es zeigt Dir, wo Dein Gebäude Energie verliert. Und was sich davon mit Gewinn beheben lässt.
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Systematische Analyse nach DIN EN 16247
Wir erfassen, wo in Deinem Gebäude oder Betrieb Energie fließt. Daraus leiten wir Maßnahmen ab, sortiert nach dem, was sich am ehesten rechnet. Pflicht ist das Audit für Unternehmen oberhalb der KMU-Grenze, also jenseits von kleinen und mittleren Unternehmen. Für alle anderen ist es freiwillig. Und trotzdem oft der schnellste Blick auf die eigenen Kosten.
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Förderung für Audit und Maßnahmen
Das Audit selbst bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent des Honorars. Liegen Deine jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto, sind es höchstens 3.000 Euro, darunter höchstens 600 Euro. Die Förderrichtlinie gilt vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026, Stand August 2026. Für die Maßnahmen danach gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite der KfW für Nichtwohngebäude. Wir zeigen Dir, welches Programm zu Deinem Vorhaben passt.
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Datengrundlage für ESG und Werterhalt
ESG-Kriterien entscheiden immer öfter, ob eine Immobilie noch einen Kredit oder einen Mieter bekommt. Ein Audit liefert die Zahlen, auf die sich diese Entscheidung stützt.
Pflicht, Fristen und Befreiung
Die Auditpflicht endet nicht mit der Begehung. Drei Dinge kommen danach: die Meldung, mögliche Bußgelder bei Versäumnis und die Frage, ob Dich ein Managementsystem ganz davon befreit.
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Meldung und Bußgeld
Nach Abschluss des Audits musst Du binnen zwei Monaten eine elektronische Auditerklärung über das BAFA-Portal einreichen (Paragraf 8c Absatz 1 EDL-G). Fehlt die Meldung, ist sie falsch, unvollständig oder verspätet, drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld (Paragraf 12 EDL-G). Das BAFA prüft die Angaben stichprobenartig.
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Befreiung über ISO 50001 oder EMAS
Betreibst Du bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, bist Du von der Auditpflicht befreit (Paragraf 8 Absatz 1 EDL-G). Voraussetzung: Das System deckt mindestens 90 Prozent Deines gesamten Energieverbrauchs ab. Ein Teilsystem für nur eine Betriebsstätte reicht dafür nicht.
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Bagatellgrenze bis 500.000 Kilowattstunden
Liegt Dein jährlicher Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden, musst Du kein vollständiges Audit durchführen. Es reicht eine Verbrauchsdokumentation, die Du ebenfalls über das BAFA-Portal meldest. Die Meldepflicht bleibt bestehen, nur der Umfang der Prüfung schrumpft.
Ablauf des Energieaudits
Drei Schritte, von der Begehung bis zum fertigen Bericht.
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Kick-off und Datenaufnahme
Wir gehen durch Dein Gebäude, sehen uns die Technik an und sammeln Verbrauchsdaten. So entsteht das Bild vom Ist-Zustand, auf dem alles Weitere aufbaut.
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Analyse und Maßnahmen
Aus den Daten entsteht eine Bewertung nach DIN EN 16247. Jede Maßnahme, die wir vorschlagen, ist durchgerechnet, nicht nur technisch sinnvoll.
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Bericht und Umsetzung
Du bekommst den Auditbericht und einen Fördermittel-Fahrplan. Auf Wunsch begleiten wir Dich auch bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Für wen sich das Audit lohnt
Nicht jedes Unternehmen muss ein Energieaudit vorlegen. Aber jedes kann davon profitieren.
Typische Anlässe für ein Energieaudit
- Die gesetzliche Auditpflicht oberhalb der KMU-Grenze
- Energiekosten, die im Betrieb spürbar steigen
- ESG-Berichtspflichten gegenüber Banken oder Investoren
- Ein geplanter Umbau oder eine Erweiterung des Gebäudes
- Belastbare Zahlen, bevor Du investierst
Ausblick: geplante Reform der Auditpflicht
Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 eine Novelle von EnEfG und EDL-G beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben darüber bis heute, Stand 29. August 2026, noch nicht entschieden. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Was er vorsieht, solltest Du kennen, aber nicht schon als Pflicht behandeln.
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Was der Entwurf vorsieht
Der Entwurf sieht vor, die Pflicht zum Energiemanagementsystem von aktuell 7,5 Gigawattstunden auf rund 23,6 Gigawattstunden Jahresverbrauch anzuheben. Die Auditpflicht selbst soll künftig schon ab rund 2,77 Gigawattstunden gelten, unabhängig von der KMU-Grenze. Stand von Verfahren und Zahlen: 26. August 2026, noch nicht beschlossen.
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Was heute gilt
Solange Bundestag und Bundesrat nicht zugestimmt haben, gilt die heutige Schwelle von 7,5 Gigawattstunden für die Energiemanagement-Pflicht unverändert weiter, ebenso die Auditpflicht für Nicht-KMU unterhalb dieser Grenze. Wir verfolgen das Verfahren und sagen Dir, sobald sich etwas ändert.
- Telefon 0152 29470181
- E-Mail info@energetisiert.de
- Anschrift energetisiert. energieberatung GmbH
Benno-Strauß-Str. 5A
90763 Fürth
Häufige Fragen
Ist das Energieaudit für mein Unternehmen Pflicht?
Das hängt von der Größe Deines Unternehmens ab. Pflicht ist das Audit nach DIN EN 16247 für Unternehmen oberhalb der KMU-Grenze. Ob das auf Dich zutrifft und was sonst in Frage kommt, prüfen wir im Erstgespräch.
Was genau passiert bei der Begehung?
Wir sehen uns Gebäudehülle, Haustechnik und Anlagen vor Ort an und nehmen die Verbrauchsdaten auf. Je mehr Unterlagen Du vorher zur Hand hast, desto genauer wird die spätere Auswertung.
Bekomme ich am Ende nur einen Bericht oder auch konkrete Maßnahmen?
Beides. Der Auditbericht enthält priorisierte Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsrechnung und einen Fördermittel-Fahrplan. Auf Wunsch begleiten wir Dich auch bei der Umsetzung.
Gilt das Audit auch für kommunale Liegenschaften?
Ja. Wir auditieren neben Büro- und Produktionsgebäuden auch kommunale Liegenschaften nach demselben Verfahren.
Wie hängt das Audit mit Förderung zusammen?
Doppelt. Das Audit selbst wird vom BAFA mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst, gedeckelt nach Höhe Deiner jährlichen Energiekosten. Und es liefert die Datengrundlage, mit der wir die Förderstrategie für Deine Sanierung oder Deinen Neubau entwickeln, etwa über KfW-Programme für Nichtwohngebäude.
Bin ich von der Auditpflicht befreit, wenn ich ein Energiemanagementsystem habe?
Ja, wenn es sich um ein zertifiziertes System nach ISO 50001 oder EMAS handelt und es mindestens 90 Prozent Deines gesamten Energieverbrauchs abdeckt (Paragraf 8 Absatz 1 EDL-G). Ein System für nur eine von mehreren Betriebsstätten reicht dafür nicht aus.
Was droht, wenn ich das Energieaudit nicht mache oder nicht melde?
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld (Paragraf 12 EDL-G), wenn die elektronische Auditerklärung fehlt, falsch, unvollständig oder verspätet beim BAFA eingeht. Die Frist dafür sind zwei Monate nach Abschluss des Audits (Paragraf 8c Absatz 1 EDL-G).
Muss ich auch bei geringem Energieverbrauch ein volles Audit machen?
Nicht zwingend. Liegt Dein Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden im Jahr, reicht eine Verbrauchsdokumentation über das BAFA-Portal statt eines vollständigen Audits. Die Meldepflicht bleibt trotzdem bestehen.
Ändert sich die Auditpflicht bald?
Möglicherweise. Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 eine Reform von EnEfG und EDL-G beschlossen, die die Schwellen deutlich verschieben würde. Bundestag und Bundesrat haben dem Entwurf bis heute, Stand 29. August 2026, nicht zugestimmt. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage unverändert. Wir informieren Dich, sobald sich das ändert.
Sag uns, worum es geht
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