KI-erzeugtes Motiv Energieberatung in Langenzenn, mitten im Wärmeplanverfahren
Die Stadt hat ihren Wärmeplan-Entwurf im Sommer 2026 vorgestellt. Stellungnahmen dazu nahm sie bis Ende August entgegen. Wer hier gerade eine Heizung plant, sollte wissen, was daraus folgt. Und was ausdrücklich nicht.
- Einwohner (Stand 31.03.2026)
- 10.525
- Wohngebäude (Stand 31.12.2024)
- 3.102
- Anteil Zweifamilienhäuser
- 20,6 %
- Solarpark im Netzgebiet der Stadtwerke
- 2.238 kWp
Zweifamilienhäuser prägen den Bestand
638 Häuser mit zwei Wohnungen
Langenzenn hat 3.102 Wohngebäude (Stand 31.12.2024). 2.089 haben eine Wohnung, 638 haben zwei, 374 haben drei oder mehr. Der Zweifamilienhausanteil von 20,6 Prozent ist der zweithöchste unter den zehn Orten, die wir verglichen haben. Er ist mehr als doppelt so hoch wie in Zirndorf.
Zwei Wohnungen, zwei Interessenlagen
Das klingt nach Statistik, ist aber ein handfester Unterschied in der Beratung. Zwei Nutzungseinheiten heißen oft: eine gemeinsame Heizung, ein Eigentümer und eine Mietpartei. Oder die Eltern unten und die Kinder oben. Wer die Heizung tauscht, verteilt Kosten und Nutzen zwischen zwei Parteien. Bei den Förderdeckeln zählt das ebenfalls: Die zweite Wohneinheit bringt zusätzliche 15.000 Euro förderfähige Ausgaben bei Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik.
Welche Einwohnerzahl gilt
10.525, Stichtag 31.03.2026, nach dem Bayerischen Landesamt für Statistik. Die Stadt selbst meldet 11.058 zum 02.06.2026 aus dem Melderegister. Beide Zahlen sind richtig, sie messen nur Verschiedenes. Auf dieser Seite steht durchgehend der Landesamtswert mit Stichtag.
Wärmeplanung im laufenden Verfahren, Strom aus eigener Hand
Der Fahrplan des Verfahrens ist öffentlich
Eignungsprüfung im November 2025, Potentialanalyse im Februar 2026, Bestandsanalyse im März, Gesamtbericht im Juni. Am 16.07.2026 hat die Stadt das Gesamtergebnis im Kulturhof präsentiert. Stellungnahmen nahm sie vom 06.07. bis zum 31.08.2026 entgegen. Beauftragt ist die zeitgeist Engineering GmbH. Als Ziel nennt die Stadt Klimaneutralität bis 2040. Ein Beschluss nach § 13 Abs. 5 WPG und die Eignungsgebiete liegen uns nicht vor. Sobald sie veröffentlicht sind, schreiben wir sie hier hin.
Was der Plan für Dein Haus bedeutet: erst einmal nichts
Ein häufiges Missverständnis, das seit dem 29.07.2026 endgültig keins mehr sein sollte. Mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz sind § 71 und die §§ 71a bis 71l gestrichen. Damit ist die 65-Prozent-Pflicht weg, und ihre Kopplung an den kommunalen Wärmeplan gleich mit. Der Plan sagt Dir, wohin die Stadt die Wärmeversorgung entwickeln will. Er verpflichtet Dich zu nichts. Wie Du ihn trotzdem für die eigene Entscheidung nutzt, steht auf unserer Seite zur kommunalen Wärmeplanung.
Eigenes Stromnetz, Gas aus Fürth
Die Stadtwerke Langenzenn sind seit 2021 Eigenbetrieb. Sie betreiben rund 33 Kilometer Mittelspannung und 65 Kilometer Niederspannung, dazu 36 eigene und 9 kundeneigene Trafostationen. Im Netzgebiet hängen mehrere hundert Photovoltaikanlagen und ein Solarpark mit 2.238 kWp. Das Erdgas kommt dagegen aus dem Netz der infra fürth netz gmbh.
Netzbetreiber in Langenzenn
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Stadtwerke Langenzenn
Stromnetz im Stadtgebiet, Eigenbetrieb seit 2021; rund 33 km Mittel- und 65 km Niederspannung
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infra fürth netz gmbh
Erdgasverteilernetz für Fürth und das Umland einschließlich Langenzenn
Marktdaten mit Stand Januar 2025, seitdem nicht aktualisiert.
Die Altstadt ist der Sonderfall
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Sonderabschreibung im Sanierungsgebiet: mit einer harten Bedingung
Im Sanierungsgebiet „Altstadt Langenzenn" ist die erhöhte Absetzung nach §§ 7h, 10f und 11a EStG möglich. Der Haken steht im Kleingedruckten der Stadt: Die Bescheinigung muss vor Baubeginn beantragt sein. Wer erst nach dem ersten Gerüsttag daran denkt, verliert den Vorteil vollständig. Nachträglich heilt das niemand. An diesen einen Termin erinnern wir bei Altstadtgebäuden zuerst.
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Kommunales Förderprogramm: da, aber nicht energetisch
Seit dem 01.05.2003 hat die Stadt ein eigenes Förderprogramm zur Altstadtsanierung, unbefristet und ohne Rechtsanspruch. Architekten- und Ingenieurleistungen sind bis zu 10 Prozent der Baukosten anerkennbar. Es zielt auf Sanierung und Gestaltung, nicht erkennbar auf Heizung, Dämmung oder Photovoltaik. Und: Die Fassung, die uns vorliegt, trägt im Dateinamen den Zusatz „alt". Ob es eine neuere gibt, ist offen. Vor einem Antrag holen wir die geltende Fassung bei der Stadt ein.
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Beratungstermin des Landkreises, Energienutzungsplan der Stadt
Die Stadt verweist auf die kostenlose telefonische Impulsberatung des Landkreises Fürth: jeden dritten Mittwoch im Monat von 16 bis 18 Uhr. Daneben hat sie einen Energienutzungsplan erstellen lassen. Der betrifft allerdings kommunale Liegenschaften, Wärmeversorgung und Kläranlage, nicht private Wohngebäude. Für Dein Haus ersetzt er keine eigene Berechnung.
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Zwei Fördertöpfe, die sich ausschließen
Bei Altstadtgebäuden landen wir regelmäßig an derselben Weggabelung: Sonderabschreibung nach § 10f EStG oder Zuschuss aus der Bundesförderung. Beides für dieselbe Maßnahme gibt es nicht. § 35c Abs. 3 EStG schließt die Steuerermäßigung aus, sobald zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse fließen. Wir rechnen beide Varianten, bevor der Antrag rausgeht: Förderberatung und Sanierungsfahrplan.
Anlaufstellen in Langenzenn
Örtliche Programme und Ansprechpartner, zusätzlich zu den Landesmitteln.
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Kommunales Förderprogramm der Stadt Langenzenn
In Kraft seit 01.05.2003, unbefristet, kein Rechtsanspruch. Architekten- und Ingenieurleistungen sind bis 10 Prozent der Baukosten anerkennbar. Das Programm zielt auf Altstadtsanierung und Gestaltung, nicht erkennbar auf energetische Maßnahmen. Fördersätze liegen uns nicht vor. Die vorliegende Fassung ist als „alt" bezeichnet.
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Erhöhte Absetzung im Sanierungsgebiet Altstadt (§§ 7h, 10f, 11a EStG)
Steuerliche Förderung für Maßnahmen im Sanierungsgebiet. Die Bescheinigung ist vor Baubeginn zu beantragen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
30 Prozent Grundzuschuss für Anlagen zur Wärmeerzeugung, 15 Prozent für Gebäudehülle und Anlagentechnik, 15 Prozent für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Der Klimageschwindigkeits-Bonus für Selbstnutzer liegt bei Antragstellung bis 31.01.2027 bei 16 Prozentpunkten. Danach sinkt er halbjährlich.
Unsere Leistungen für Langenzenn
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Förderberatung und Antragstellung
- Heizungstausch und Heizungsförderung
- Wärmepumpe
- Heizlast und hydraulischer Abgleich
- Dämmung der Gebäudehülle
- Fenster- und Türentausch
- Energieausweis
- Fachplanung und Baubegleitung
- Gesetzliche Pflichten für Eigentümer
- Wirtschaftlichkeit der Sanierung
- Lüftungstechnik
- Blower Door Test
- Wärmebrückenberechnung
- Denkmalsanierung
- Steuerbescheinigung nach § 35c EStG
- Lebenszyklusbetrachtung
Fragen zur Energieberatung in Langenzenn
Die Wärmeplanung ist fast fertig. Muss ich mit dem Heizungstausch warten?
Warten musst Du nicht. Eine Pflicht entsteht aus dem Plan auch nicht. Sinnvoll ist der Blick hinein trotzdem: Taucht Deine Straße als Eignungsgebiet für ein Wärmenetz auf, rechnet sich eine Übergangslösung anders als eine Anlage, die 20 Jahre laufen soll. Die Eignungsgebiete waren zum Stand 11.08.2026 noch nicht veröffentlicht.
Was passiert nach dem 31. August 2026?
Die Stellungnahmefrist lief vom 06.07. bis zum 31.08.2026. Danach wertet die Stadt die Eingaben aus. Ein Beschluss nach § 13 Abs. 5 WPG war zum Stand dieser Seite nicht veröffentlicht. Für Gemeinden dieser Größe endet die gesetzliche Frist ohnehin erst am 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG). Langenzenn ist also früh dran, nicht spät.
Mein Haus steht in der Altstadt. Womit fange ich an?
Mit dem Antrag auf die Bescheinigung, falls die Sonderabschreibung nach §§ 7h, 10f, 11a EStG in Frage kommt. Der muss vor Baubeginn gestellt sein. Erst danach holst Du Angebote ein. Diese Reihenfolge kostet zwei Wochen Geduld. Und sie rettet regelmäßig einen fünfstelligen Betrag.
Zwei Wohnungen unter einem Dach: Bekomme ich doppelt Förderung?
Nicht doppelt, aber mehr. Bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit. Bei der Heizungsförderung sind es 28.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die zweite. Der Fördersatz selbst bleibt gleich.
Fördert die Stadt meine neue Heizung?
Nach dem, was uns vorliegt: nein. Das kommunale Programm von 2003 zielt auf Altstadtsanierung und Gestaltung. Ein eigenes Zuschussprogramm für Heizung, Dämmung oder Photovoltaik haben wir nicht gefunden. Die Heizungsförderung läuft über die KfW, die Maßnahmen an der Hülle über das BAFA.
Wo bekomme ich eine kostenlose Ersteinschätzung?
Die Stadt verweist auf die telefonische Impulsberatung des Landkreises Fürth, jeden dritten Mittwoch im Monat von 16 bis 18 Uhr. Eine geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan braucht dagegen einen Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Der Bund trägt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus.
Beratung in Langenzenn
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