Die Förderung entscheidet sich auf der Baustelle
Ein bewilligter Antrag ist noch kein ausgezahltes Geld. Zwischen Zusage und Verwendungsnachweis liegt die Ausführung. Dort entstehen die Abweichungen, die sich später nicht mehr belegen lassen.
- Zuschuss zu Fachplanung und Baubegleitung, Stand August 2026
- 50 %
- förderfähige Ausgaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- 5.000 €
- Obergrenze bei Mehrfamilienhäusern, 2.000 € je Wohneinheit
- 20.000 €
Wo geförderte Sanierungen tatsächlich schiefgehen
Viele Eigentümer fürchten die Antragstellung. Dabei ist sie der übersichtliche Teil. Schwierig wird es später: Drei Gewerke arbeiten gleichzeitig, das Wetter drängt, und keiner liest mehr die Zusage, auf der alles beruht.
Die Ausführung weicht von der Projektbeschreibung ab
Ein anderes Dämmmaterial, eine dünnere Schicht, ein anderes Fabrikat. Auf der Baustelle ist das pragmatisch. Im Verwendungsnachweis ist es eine Abweichung von der Projektbeschreibung, auf der die Zusage beruht.
Der Nachweis verschwindet hinter dem Putz
Anschlüsse, Dämmstärken und Luftdichtheitsebenen sind genau so lange belegbar, wie sie sichtbar sind. Danach helfen weder gute Absichten noch Rechnungen. Ein Foto zum richtigen Zeitpunkt erspart Dir später das aufgestemmte Bauteil.
Jeder verlässt sich auf den anderen
Der Handwerker baut, was im Angebot steht. Du setzt voraus, dass auch die Förderbedingungen drin stehen. Das Angebot aber enthält nur das Angebot des Handwerkers. In dieser Kette gleicht niemand Bescheid und Ausführung ab, außer jemand ist genau dafür beauftragt.
Was Fachplanung und Baubegleitung im Förderkontext bedeuten
Der Begriff klingt nach Bauleitung, meint aber etwas anderes. Fachplanung und Baubegleitung nach Bundesförderung heißt: Wir planen, begleiten und dokumentieren Deine geförderte Maßnahme energetisch. Das übernimmt ein Energieeffizienz-Experte. Nach BAFA muss jede Leistung einen direkten inhaltlichen Bezug zur investiven Maßnahme haben: also zu dem, was tatsächlich gebaut wird.
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Planung vor dem Antrag
Vor dem Antrag legst Du fest, was gebaut wird, in welcher Qualität und mit welchem Ziel. Daraus entsteht die technische Projektbeschreibung. Sie ist keine Formalie. Sie ist der Maßstab, an dem am Ende alles gemessen wird.
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Begleitung während der Ausführung
Wir kommen auf die Baustelle, wenn die kritischen Schichten offen liegen. Wir gleichen die Ausführung mit der Projektbeschreibung ab. Und wir prüfen Angebote und Rechnungen: Welche Positionen sind förderfähig, welche nicht?
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Nachweisführung nach der Fertigstellung
Nach Abschluss bestätigen wir: Die geförderte Maßnahme wurde so ausgeführt wie beschrieben. Diese Bestätigung nach Durchführung gehört zum Verwendungsnachweis. Ohne sie bleibt der Zuschuss eine Zahl im Bescheid.
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Abgrenzung zur HOAI
Größere Vorhaben laufen parallel in den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI: von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Die energetische Baubegleitung ist nicht dasselbe wie die Objektüberwachung in LPH 8. Sie überschneidet sich nur mit ihr. Wer in Deinem Projekt was übernimmt, klären wir vorab schriftlich. Sonst rechnen zwei dieselbe Leistung ab, oder keiner.
Von der Projektbeschreibung bis zum Verwendungsnachweis
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1. Technische Projektbeschreibung und TPB-ID
Vor der Antragstellung erstellt der Energieeffizienz-Experte die technische Projektbeschreibung und übergibt Dir die TPB-ID. Seit dem 21.07.2026 braucht jeder neue Antrag eine neue TPB-ID; eine Nummer aus einem älteren Vorgang trägt den Antrag nicht.
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2. Antrag stellen, bevor beauftragt wird
Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal. Die Reihenfolge von Antrag, Beauftragung und Ausführung ist der häufigste Fehler. Mehr dazu steht ausführlich auf der Seite zur Förderberatung.
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3. Ausführung mit Begehungen
Begehungen liegen dort, wo die kritischen Bauteile offen sind, nicht im gleichmäßigen Wochenrhythmus. Abweichungen werden dokumentiert, solange sie noch korrigierbar sind.
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4. Technischer Projektnachweis und TPN-ID
Nach Fertigstellung erstellt der Experte den technischen Projektnachweis. Die TPN-ID ist zwei Monate gültig und wird im Verwendungsnachweis abgefragt. Wer sie zu früh erzeugt und den Nachweis zu spät einreicht, fängt hier von vorn an.
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5. Verwendungsnachweis und Auszahlung
Rechnungen, Zahlungsbelege und die Bestätigung nach Durchführung gehen gebündelt ein. Erst danach wird ausgezahlt. Zu Bearbeitungsdauern haben wir keine belastbare Quelle, und eine Zusage hätte dort keinen Wert.
Klingt nach Deinem Projekt? Dann sprich mit uns über Dein Haus.
Was auf der Baustelle tatsächlich geprüft wird
Nicht alles. Wir prüfen, was energetisch trägt und sich später nicht mehr feststellen lässt. Der Rest ist Sache der Bauleitung und der Gewährleistung.
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Dämmung: Dicke, Material, Lückenlosigkeit
Wir messen die Schichtdicke am eingebauten Bauteil, nicht auf dem Lieferschein. Dazu Stöße, Anschlüsse an Fensterlaibungen, Traufen, Durchdringungen. Eine Dämmung mit guten Werten und offenen Fugen liefert nicht den Wert, für den Du bezahlt hast.
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Wärmebrücken und Anschlusspunkte
Balkonplatten, Deckenauflager, Rollladenkästen, der Übergang zwischen Kellerdecke und Außenwand. Das sind die Stellen, wo Planung und Ausführung am weitesten auseinanderliegen und wo später die Feuchte auftritt.
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Luftdichtheitsebene
Wo verläuft sie? Ist sie durchgehend? Wie sind Kabel und Rohre durchgeführt? Ein Blower-Door-Test misst das Ergebnis. Er nützt am meisten, solange die Ebene noch zugänglich ist, und am wenigsten als nachträgliche Formalie.
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Fenster- und Türeneinbau
Einbaulage, Anschlussfuge, Laibungsdämmung. Was dabei häufig schiefgeht, findest Du ausführlich auf der Seite zum Fenster- und Türentausch.
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Anlagentechnik und hydraulischer Abgleich
Für Förderanträge ab dem 01.01.2023 ist beim hydraulischen Abgleich nur noch Verfahren B zulässig. Das ist das genauere Verfahren mit raumweiser Heizlastberechnung. Verfahren A und B stammen aus den Nachweisformularen der VdZ. Sie sind keine Rechtsnorm. Für die Förderung sind sie trotzdem bindend.
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Angebote und Rechnungen
Nicht jede Position auf einer Handwerkerrechnung ist förderfähig. Wir sortieren das vor der Beauftragung, nicht beim Verwendungsnachweis, wenn die Arbeit schon bezahlt ist.
Wann ein gelisteter Experte Pflicht ist
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist nicht überall vorgeschrieben. Wo sie vorgeschrieben ist, gibt es keine Ausnahme, auch nicht bei kleinen Beträgen. Grundlage ist die BAFA-Übersicht zum Förderprogramm, Stand August 2026.
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Pflicht
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei Anlagentechnik außer Heizung, bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, bei allen Anträgen mit iSFP-Bonus und bei Fachplanung und Baubegleitung selbst. Für den Kredit 261 der KfW ist ein Experte der Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude ebenfalls Pflicht.
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Wahlweise
Bei Heizungsoptimierung über BAFA und bei Heizungsförderung nach KfW 458 kann ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen den Antrag begleiten. Alle anderen förderfähigen Maßnahmen sind ohne Expertenpflicht.
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Wer auf der Liste steht
Die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes entstand 2011 durch BMWE, BAFA und KfW, seit 2023 gehört das BMWSB dazu; die dena koordiniert sie. Für Wohngebäude ist die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 88 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 GModG die Grundlage. Dazu kommt eine Fortbildung mit Abschlussprüfung im Umfang von 120 beziehungsweise 200 Unterrichtseinheiten. Die Eintragung ist alle drei Jahre zu verlängern, mit 24 Unterrichtseinheiten Fortbildung plus Praxisnachweis oder ersatzweise 32 zusätzlichen Unterrichtseinheiten. Seit dem 16.06.2026 gehört POSTIDENT fest zum Aufnahmeverfahren, auch für bereits Gelistete. Zum Stand 12/2025 waren 22.800 Personen gelistet, davon rund 20.600 online auffindbar.
Der Zuschuss zur Baubegleitung
Die Begleitung ist selbst förderfähig, und zwar deutlich höher als die Baumaßnahme. Alle Werte haben den Stand August 2026 und stehen unter dem Vorbehalt der planmäßigen Anpassungen; die erste Stufe fällt zum 01.02.2027.
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50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Nummer 8.4.7 der BEG-EM-Richtlinie in der Fassung vom 17.07.2026. Förderfähig sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt höchstens 20.000 Euro.
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Nur in Verbindung mit bestimmten Maßnahmen
Der Zuschuss gilt für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, den Anschluss an ein Gebäudenetz zusammen mit dessen Errichtung, Umbau oder Erweiterung sowie für Heizungsoptimierung.
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Nicht beim reinen Heizungstausch
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit reinem Heizungstausch führt BAFA in dieser Aufzählung nicht. Wer nur die Heizung erneuert, sollte den Zuschuss zur Begleitung nicht einkalkulieren. Kommen Maßnahmen an der Hülle dazu, sieht die Rechnung anders aus.
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Im Kredit 261 der KfW
Wer zum Effizienzhaus saniert, bekommt die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent. Der Kreditbetrag beträgt 10.000 Euro pro Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 4.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, höchstens 40.000 Euro pro Vorhaben.
Häufige Fragen
Wann brauche ich zwingend einen Energieeffizienz-Experten?
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei Anlagentechnik außer Heizung, bei Gebäudenetzen, bei jedem Antrag mit iSFP-Bonus, bei der Fachplanung und Baubegleitung selbst sowie beim Kredit 261 der KfW. Bei Heizungsoptimierung und Heizungsförderung nach KfW 458 genügt wahlweise ein Fachunternehmen.
Wie hoch ist der Zuschuss zur Baubegleitung?
Stand August 2026 werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Förderfähig sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Wohneinheit bis zu insgesamt 20.000 Euro (Nummer 8.4.7 BEG-EM-Richtlinie, BAFA).
Gilt der Zuschuss auch, wenn ich nur die Heizung tausche?
Nein. Die BAFA-Aufzählung der Maßnahmen enthält den reinen Heizungstausch nicht. Kalkulier den Zuschuss in diesem Fall nicht ein. Kombinierst Du den Tausch mit Maßnahmen an der Gebäudehülle, greift der Zuschuss für diesen Teil.
Was ist eine TPB und was ein TPN?
Die technische Projektbeschreibung erstellt der Energieeffizienz-Experte vor der Antragstellung, ihre TPB-ID gehört in Deinen Antrag. Seit dem 21.07.2026 braucht jeder neue Antrag eine neue TPB-ID. Der technische Projektnachweis entsteht nach Fertigstellung, seine TPN-ID ist zwei Monate gültig und wird im Verwendungsnachweis abgefragt.
Was passiert, wenn auf der Baustelle etwas anders ausgeführt wird als geplant?
Das kommt vor und ist nicht automatisch ein Problem. Entscheidend ist, dass die Abweichung erkannt und bewertet wird, solange sie noch korrigierbar oder dokumentierbar ist. Genau dafür liegen die Begehungen an den Zeitpunkten, wenn die kritischen Schichten offen sind, nicht am Ende.
Deckt die Baubegleitung die Leistungsphasen nach HOAI ab?
Nicht deckungsgleich. Größere Vorhaben laufen in den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI; die energetische Baubegleitung überschneidet sich vor allem mit der Objektüberwachung, ersetzt sie aber nicht. Zu Honoraren sagen wir auf dieser Seite nichts, das gehört in ein Angebot zu Deinem Projekt.
Wie finde ich einen gelisteten Experten?
Über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, die von der dena betrieben wird. Achte auf die passende Rubrik: Für Wohngebäude ist es die Rubrik Wohngebäude, für den Kredit 261 die Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude. Eine allgemeine Eintragung reicht nicht überall.
Brauche ich für die Baubegleitung auch einen Energieausweis?
Nicht als Voraussetzung. Aber die Wege kreuzen sich häufig. Wer nach der Sanierung verkauft oder vermietet, braucht ohnehin einen aktuellen Ausweis, und die Daten aus der Nachweisführung liegen dann bereits vor. Was dabei zu beachten ist, steht auf der Seite zum Energieausweis.
Begleitung klären, bevor der erste Auftrag rausgeht
Sag uns, welche Maßnahmen anstehen und wie weit die Planung ist. Wir sagen Dir, ob ein Energieeffizienz-Experte für Deinen Förderweg Pflicht ist, welche Nachweise anfallen und wann sie erzeugt werden müssen.
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