KI-erzeugtes Motiv Energieberatung in Cadolzburg: fast alles Eigenheim
Nirgends im Umkreis wohnen so viele Eigentümer im eigenen Haus wie hier: 88,2 Prozent der Wohngebäude haben eine oder zwei Wohnungen. Das macht die Entscheidungen kurz und die Verantwortung ungeteilt.
- Einwohner (Stand 31.03.2026)
- 11.212
- Wohngebäude (Stand 31.12.2024)
- 3.372
- Anteil Ein- und Zweifamilienhäuser
- 88,2 %
- Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
- 393
Ein Bestand aus Eigenheimen und was daraus folgt
2.449 Häuser mit genau einer Wohnung
Der Markt Cadolzburg zählt 3.372 Wohngebäude (Stand 31.12.2024). 2.449 davon haben eine Wohnung, 526 haben zwei, ganze 393 haben drei oder mehr. 88,2 Prozent Ein- und Zweifamilienhäuser: Das ist der höchste Wert der zehn Orte, für die wir diese Zahlen erhoben haben. Und zugleich der niedrigste Mehrfamilienhausanteil.
Ein Eigentümer, eine Entscheidung
Kein Verwalter, keine Eigentümerversammlung, kein Beschluss über die Instandhaltungsrücklage. Wer hier saniert, entscheidet selbst. Und trägt die Fehlentscheidung auch selbst. Genau deshalb lohnt die Reihenfolge: erst rechnen, dann Angebote einholen. Ein individueller Sanierungsfahrplan legt die Schritte über Jahre fest. So hängt die Planung nicht am nächsten Handwerkertermin.
Die Einwohnerzahl, die wir verwenden
11.212, Stichtag 31.03.2026, nach dem Bayerischen Landesamt für Statistik. Die Gemeinde selbst führt auf zwei eigenen Seiten zwei abweichende, ältere Werte. Wir nehmen den amtlichen, immer mit Stichtag.
Strom kommunal, Gas aus Fürth
Zwei Netzbetreiber, eine Adresse
Für Strom sind die Gemeindewerke Cadolzburg zuständig, ein Eigenbetrieb des Marktes. Im Konzessionsgebiet 90556 sind sie zugleich Grundversorger; der laufende Zeitraum reicht vom 01.01.2025 bis 31.12.2027. Das Gas kommt über die infra fürth netz gmbh. Deren Erdgasnetz versorgt nach eigener Beschreibung neben Fürth auch Cadolzburg, Langenzenn, Obermichelbach, Seukendorf, Veitsbronn und Wilhermsdorf. Wer von Gas auf Wärmepumpe umstellt, verlässt also ein Fürther Netz und meldet sich beim Cadolzburger an.
Zum Stand der Wärmeplanung sagen wir hier nichts
Und das ist Absicht. Die einzige Quelle, die wir am 11.08.2026 inhaltlich auswerten konnten, ist die Website einer politischen Partei. Für eine Aussage auf einer Beratungsseite reicht uns das nicht. Belegbar ist die gesetzliche Frist: Für Gemeindegebiete mit 100.000 Einwohnern oder weniger zum Stand 01.01.2024 verlangt § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG die Wärmeplanung bis zum Ablauf des 30.06.2028. Sobald der Markt selbst etwas veröffentlicht, steht es hier.
Ein Wärmeplan ist keine Heizungspflicht
Das ist der häufigste Irrtum am Telefon. Seit dem 29.07.2026 ist das Gebäudeenergiegesetz als Gebäudemodernisierungsgesetz neu gefasst. § 71 und die §§ 71a bis 71l sind entfallen. Mit ihnen die 65-Prozent-Regel und ihre Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.
Netzbetreiber in Cadolzburg
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Gemeindewerke Cadolzburg
Stromnetz und Grundversorgung im Konzessionsgebiet 90556, Grundversorgungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027
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infra fürth netz gmbh
Erdgasverteilernetz für Fürth und das Umland einschließlich Cadolzburg
Marktdaten mit Stand Januar 2025, seitdem nicht aktualisiert.
Altort, Förderung, Praxis
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Sanierungsgebiet „Altort Cadolzburg" wird gerade aktualisiert
Belegt ist das über die Ratsvorlage VO/1093/24 mit den Anlagen zum Geltungsbereich und zur städtebaulichen Beratung. Das Ratsinformationssystem läuft technisch über Zirndorf mit. Im Sanierungsgebiet gilt: Vorhaben stimmst Du vor Planungsbeginn mit der Gemeinde ab, dazu können Auflagen zur Gestaltung kommen. Was das für Deine Adresse bedeutet, klären wir vor dem ersten Kostenvoranschlag, nicht danach. Beschlussdatum, Größe und Abgrenzung des Gebiets liegen uns nicht vor.
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Kein kommunales Förderprogramm gefunden
Wir haben am 11.08.2026 gezielt nach einem Zuschussprogramm des Marktes für Fassade, Heizung, Dämmung oder Photovoltaik gesucht. Gefunden haben wir keins. Das ist bemerkenswert, denn andere Gemeinden mit ausgewiesenem Altort führen ein Fassadenprogramm. Für Dich heißt das: Der Hebel liegt vollständig bei den Bundesmitteln. Wie die Anträge ineinandergreifen, steht in der Förderberatung.
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Wärmepumpe im freistehenden Bestandshaus
Bei diesem Bestand ist die Wärmepumpe der Regelfall, über den wir sprechen. Entscheidend ist nicht das Fabrikat. Entscheidend sind die Heizlast und die erreichbare Vorlauftemperatur an den vorhandenen Heizkörpern. Beides rechnen wir, bevor jemand ein Gerät aussucht (Wärmepumpe).
Anlaufstellen in Cadolzburg
Örtliche Programme und Ansprechpartner, zusätzlich zu den Landesmitteln.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Grundzuschuss 30 Prozent für Anlagen zur Wärmeerzeugung, 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit: 30.000 Euro bei Hülle und Anlagentechnik, 28.000 Euro bei der Heizung (Stand der Richtlinie vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026).
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Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
50 Prozent Zuschuss auf das zuwendungsfähige Beratungshonorar, höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus. Der daraus entstehende Sanierungsfahrplan trägt später den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf Hülle und Anlagentechnik. Der Bonus wirkt allerdings nur auf den Ausgabenteil oberhalb der normalen Höchstgrenze.
Unsere Leistungen für Cadolzburg
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Förderberatung und Antragstellung
- Heizungstausch und Heizungsförderung
- Wärmepumpe
- Heizlast und hydraulischer Abgleich
- Dämmung der Gebäudehülle
- Fenster- und Türentausch
- Energieausweis
- Fachplanung und Baubegleitung
- Gesetzliche Pflichten für Eigentümer
- Wirtschaftlichkeit der Sanierung
- Lüftungstechnik
- Blower Door Test
- Wärmebrückenberechnung
- Denkmalsanierung
- Steuerbescheinigung nach § 35c EStG
- Lebenszyklusbetrachtung
Fragen zur Energieberatung in Cadolzburg
Fördert der Markt Cadolzburg energetische Sanierungen?
Nach unserer Recherche vom 11.08.2026 nicht. Wir haben kein kommunales Zuschussprogramm mit Gebäude- oder Energiebezug gefunden. Legt der Markt im Zuge der laufenden Aktualisierung des Sanierungsgebiets eins auf, prüfen wir es. Bis dahin rechnen wir mit Bundesmitteln.
Kann ich die Sanierung stattdessen von der Steuer absetzen?
Bei einem selbst bewohnten Haus, das älter als zehn Jahre ist, greift § 35c EStG: 7 Prozent der Aufwendungen im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im ersten und 6 Prozent im zweiten Folgejahr, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Für dieselbe Maßnahme schließen sich BEG-Zuschuss und § 35c allerdings aus (§ 35c Abs. 3). Entweder, oder.
Ich heize mit Gas. Muss ich wegen der Wärmeplanung etwas tun?
Nein. Der Wärmeplan ist eine Planungsgrundlage der Gemeinde, keine Pflichtenquelle für Dein Haus. Die frühere Kopplung an die 65-Prozent-Regel ist seit dem 29.07.2026 aus dem Gesetz gestrichen. Eine Vorgabe entsteht erst, wenn Du eine neue Gasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaust. Dann verlangt § 43 GModG ab 01.01.2029 mindestens 10 Prozent biogene oder erneuerbare Wärme, ab 2030 15 Prozent, gestaffelt weiter bis 2040.
Wen muss ich für den Anschluss der Wärmepumpe ansprechen?
Die Gemeindewerke Cadolzburg als Stromnetzbetreiber. Die Anmeldung der Wärmepumpe läuft über sie, nicht über den Gasnetzbetreiber. Diesen Weg bereiten wir mit vor, sobald die Heizlast berechnet ist und die Leistung feststeht.
Mein Haus steht im Altort. Ändert das etwas an der Planung?
Ja, der Ablauf beginnt früher. Im Sanierungsgebiet stimmst Du Vorhaben mit der Gemeinde ab. Und die Aktualisierung des Gebiets läuft gerade. Wir klären den Stand für Deine Adresse, bevor Du Handwerker beauftragst. So muss die Planung nicht zweimal gemacht werden.
Beratung in Cadolzburg
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