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Fachwerkhaus mit moderner Wärmepumpe an der Kopfsteinpflastergasse KI-erzeugtes Motiv

Die Stadt plant noch: Deine Heizung wartet nicht darauf

Oberasbach hat die kommunale Wärmeplanung im Juni 2026 begonnen. Es gibt keine Eignungsgebiete, keine Fernwärmekarte, keine Aussage zu einzelnen Ortsteilen. Wer hier heute eine Heizung plant, entscheidet ohne diese Unterlage. Das geht. Man macht es nur anders.

Einwohner (Stand 31.03.2026)
17.627
Wohngebäude (Stand 31.12.2024)
4.719
Wohngebäude mit genau einer Wohnung
73,5 %
Stadtgebiet nach Angabe der Stadt
12,1 km²

Dicht bebaut und trotzdem fast nur Einfamilienhäuser

Der höchste Einfamilienhausanteil der Region

Von 4.719 Wohngebäuden haben 3.470 genau eine Wohnung, 532 zwei und 716 drei oder mehr (Stand 31.12.2024). 73,5 Prozent Einfamilienhäuser: mehr als in jedem anderen Ort, in dem wir beraten. Das macht die Beratung einfacher, die Technik nicht. Ein Eigentümer entscheidet allein. Aber er entscheidet auch allein über sechsstellige Beträge.

12,1 Quadratkilometer

So gibt die Stadt ihre Fläche an. Viele Häuser auf wenig Fläche heißt: kurze Abstände zum Nachbargrundstück. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen schlägt das härter durch als die Heizlast. In Oberasbach scheitert eine Anlage öfter am Aufstellort als an der Vorlauftemperatur. Wir prüfen Schall und Abstand deshalb, bevor ein Gerät ausgesucht wird. Nicht danach.

Zwei amtliche Einwohnerzahlen, 1.100 Personen Unterschied

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt 17.627 Einwohner zum 31.03.2026. Die Stadt selbst nennt 18.702 zum 01.12.2025. Beides stimmt. Das eine ist die Fortschreibung auf Basis des Zensus 2022, das andere die Auszählung aus dem Melderegister. Wir rechnen mit dem Landesamtswert, weil er für alle Orte gleich erhoben ist. Zahlen vergleichen kann man nur, wenn sie aus derselben Quelle stammen.

Was hier noch nicht ausgewiesen ist

Wärmeplanung seit Juni 2026

Projektstart war im Juni 2026 mit Vertretern der Stadtverwaltung. Beauftragt ist die prosio engineering GmbH aus Lauf an der Pegnitz. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045; der Abschluss wird für Mitte 2027 erwartet. Die gesetzliche Frist nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 Wärmeplanungsgesetz endet erst am 30.06.2028. Oberasbach ist also früh dran, nur eben noch nicht fertig.

Keine Gebietskategorien, keine Ortsteilaussage

Solange das Verfahren läuft, gibt es weder Eignungsgebiete noch eine Zuordnung einzelner Ortsteile zu Netz oder Einzelanlage. Wir tun nicht so, als gäbe es sie. Und wir leiten nichts aus Nachbargemeinden ab. Was so eine Planung am Ende liefert und was nicht, steht auf der Seite zu den gesetzlichen Pflichten.

Der Netzbetrieb liegt außer Haus

Nach Angabe der Stadt ist die N-ERGIE Netz GmbH Netzbetreiberin für Strom und Gas. Eigene Stadtwerke hat Oberasbach nicht, anders als die Nachbarstadt Zirndorf oder Fürth. Für Netzauskünfte ist damit ein überregionaler Betreiber zuständig, kein kommunales Unternehmen im Rathaus.

Fernwärme

Auf der Ver- und Entsorgungsseite der Stadt ist kein Fernwärmeversorger und kein Wärmenetz ausgewiesen. Mehr sagen wir dazu nicht. Eine fehlende Nennung ist keine Verneinung: Was heute nicht ausgewiesen ist, kann in der laufenden Planung noch auftauchen.

Netzbetreiber in Oberasbach

  • N-ERGIE Netz GmbH

    Netzbetreiberin für Strom und Gas im Stadtgebiet nach Angabe der Stadt Oberasbach; ein Fernwärmeversorger ist auf der städtischen Ver- und Entsorgungsseite nicht ausgewiesen

Marktdaten mit Stand Januar 2025, seitdem nicht aktualisiert.

Eine Sprechstunde im Ort, und ein Sanierungsgebiet, das nicht an Dich zahlt

  • Donnerstags in der Alten Post

    Seit November 2023 kooperiert die Stadt mit der Verbraucherzentrale Bayern. Die Energieberatung ist kostenlos und unabhängig: donnerstags von 16:30 bis 19:30 Uhr, Alte Post, Am Rathaus 6. Berater ist Jens Fischer, freier Energieberater der Handwerkskammer und gelisteter Energieeffizienz-Experte für KfW und BAFA. Eine wöchentlich besetzte Beratungsstelle vor Ort ist für eine Gemeinde dieser Größe die Ausnahme. Meist gibt es nur den Verweis auf den Landkreis.

  • Das Sanierungsgebiet ist kein Zuschusstopf

    Oberasbach führt das Sanierungsgebiet „Rathausumfeld / Stadtpromenade / Gemeinbedarfszentrum" in der Städtebauförderung, mit jährlichem Bedarfsbericht an die Regierung von Mittelfranken. Für die Programmjahre 2025 bis 2028 hat die Stadt 425.000, 312.000, 180.000 und 150.000 Euro beantragt. Die Kosten teilen sich der Freistaat mit 60 und die Stadt mit 40 Prozent. Damit das nicht falsch ankommt: Das sind kommunale Investitionsmittel für den öffentlichen Raum. Ein Zuschuss für private Sanierer ist es nicht. Und wir stellen es auch nicht so dar.

  • Kein kommunales Gebäudeförderprogramm gefunden

    Wir sind die Navigation der Stadt durchgegangen und haben gezielt nach Zuschüssen für Fassade, Heizung, Dämmung und Photovoltaik gesucht. Treffer gab es nur zu bundesweiten Programmen ohne Ortsbezug. Das ist kein Dementi der Stadt, sondern eine Fehlanzeige unserer Recherche. Für Deine Finanzierungsplanung heißt es trotzdem: Rechne mit Bundesmitteln, nicht mit einem kommunalen Topf.

Anlaufstellen in Oberasbach

Örtliche Programme und Ansprechpartner, zusätzlich zu den Landesmitteln.

  • Kein kommunales Förderprogramm mit Gebäude- oder Energiebezug auffindbar

    Am 11.08.2026 war über die Seiten der Stadt und über gezielte Suchen kein eigenes Programm für Fassade, Heizung, Dämmung oder Photovoltaik auffindbar. Gefördert wird deshalb über die Bundesprogramme. Die Städtebauförderung im Sanierungsgebiet richtet sich an die Stadt, nicht an private Eigentümer.

Fragen zur Energieberatung in Oberasbach

Kann ich mit dem Heizungstausch warten, bis der Wärmeplan vorliegt?

Wenn die Anlage läuft und nicht in die Jahre gekommen ist: ja. Der Abschluss wird für Mitte 2027 erwartet. Ist sie dagegen 25 Jahre alt, wird Warten teuer: Eine Notreparatur im Winter ist selten die günstigste Lösung. Wichtiger ist ohnehin: Aus einem Wärmeplan folgt für Dich keine Pflicht. Die Vorschriften, die eine solche Folge angeordnet hatten, sind mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz am 29.07.2026 entfallen.

Mein Grundstück ist schmal. Passt überhaupt eine Wärmepumpe?

Das ist in Oberasbach die häufigste Frage. Ein Blick auf den Grundriss beantwortet sie nicht. Es geht um den Aufstellort, den Abstand zur Nachbargrenze und den Schalldruckpegel am nächsten schutzbedürftigen Fenster. Erst danach kommen Heizlast, Vorlauftemperatur und Heizflächen ins Spiel. Mehr dazu auf den Seiten zur Wärmepumpe und zu Heizlast und hydraulischem Abgleich.

Gibt es in Oberasbach einen städtischen Zuschuss für die Sanierung?

Wir haben keinen gefunden. Die Fördersummen rund um das Sanierungsgebiet sind Mittel der Städtebauförderung für den öffentlichen Raum. Sie fließen der Stadt zu, nicht Dir. Für Dein Haus bleiben die Bundesprogramme. Und dort entscheidet die Reihenfolge: Antrag stellen, bevor der Auftrag vergeben wird.

Was muss ich als Eigentümer eines älteren Hauses hier mindestens tun?

Die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke gilt weiter. Sie steht jetzt in § 35 GModG. Erfüllt die Decke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht, musst Du sie dämmen: auf einen Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,24 W/(m²·K). Ist stattdessen das Dach darüber entsprechend gedämmt, gilt die Pflicht als erfüllt. Bei selbst bewohnten Häusern mit höchstens zwei Wohnungen greift sie erst nach einem Eigentümerwechsel, dann innerhalb von zwei Jahren. Und es gibt einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt. Wer sie ignoriert, riskiert nach § 108 GModG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ich war schon bei der Verbraucherzentrale. Was macht Ihr anders?

Die Sprechstunde in der Alten Post ist ein guter, unabhängiger Einstieg. Und genau so ist sie gedacht. Ein Sanierungsfahrplan, die Antragstellung, die Fachplanung und die Nachweise nach Durchführung sind eigene Leistungen mit eigenem Aufwand. Kommst Du nach dem Termin dort mit einer klaren Frage zu uns, sparst Du Zeit. Das ist kein Wettbewerb, das ist eine Reihenfolge.