KI-erzeugtes Motiv Energieberatung in Herzogenaurach: die Adresse entscheidet
Wärmenetz, Wasserstoffnetz oder eigene Anlage? Der am 26. Juni 2026 beschlossene Wärmeplan teilt die Stadt in drei Kategorien ein. Wir sagen Dir, was das für Dein Haus heißt. Und was daraus ausdrücklich nicht folgt.
- Einwohner (Stand 31.03.2026)
- 24.300
- Wohngebäude (Stand 31.12.2024)
- 6.269
- Wärmeplan im Stadtrat beschlossen
- 26.06.2026
- ausgewiesene Sanierungsgebiete
- 3
Gebäudebestand und Bevölkerung
6.269 Wohngebäude, davon 1.076 mit zwei Wohnungen
Zum 31.12.2024 zählte die amtliche Statistik 6.269 Wohngebäude: 4.202 mit einer Wohnung, 1.076 mit zwei, 988 mit drei oder mehr. 84,2 Prozent sind also Ein- oder Zweifamilienhäuser. Daneben steht genug Geschosswohnungsbau, dass hier beide Beratungslagen regelmäßig vorkommen: der Einzeleigentümer und die Eigentümergemeinschaft mit Verwalter und Beschlussfassung.
Eine Stadt, die wächst
22.214 Einwohner beim Zensus 2011, 23.750 beim Zensus 2022, 24.250 zum Jahresende 2023 und 24.300 zum 31.03.2026. Herzogenaurach ist der einzige der von uns erhobenen Orte mit einer belegten Reihe über 15 Jahre. Eine Prognose lesen wir daraus nicht ab. Für die Bestandsbewertung ist es trotzdem eine andere Ausgangslage als in einer schrumpfenden Gemeinde.
Landkreis Erlangen-Höchstadt, nicht Landkreis Fürth
Kein Detail für Statistiker: anderes Landratsamt, anderes Beratungsangebot, anderer Zuschnitt der Städtebauförderung als in den Gemeinden westlich davon.
Der Wärmeplan: beschlossen, mit Gremium und Rechtsnorm
Beschluss am 26. Juni 2026
Die Stadt formuliert es selbst so: In der Sitzung des Stadtrats am 26. Juni 2026 wurde der Kommunale Wärmeplan gemäß § 13 Abs. 5 Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Damit ist Herzogenaurach fast zwei Jahre vor der Frist fertig, die für Gemeinden dieser Größe gilt: § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG räumt Zeit bis zum Ablauf des 30.06.2028 ein. Vorausgegangen sind eine Infoveranstaltung am 25.03.2026 und die öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 27.03. bis 30.04.2026 nach § 13 Abs. 4 WPG. Erstellt hat den Plan das Büro zeitgeist engineering aus Nürnberg. Der Bund hat ihn zu 90 Prozent gefördert.
Drei Gebietskategorien: eine davon gibt es sonst nirgends in der Nähe
Der Plan unterscheidet Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetzgebiete und Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung. Zieljahr ist eine klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung bis spätestens 2045. Bemerkenswert ist die zweite Kategorie. Nürnberg hat Wasserstoff für Endkunden im eigenen Wärmeplan als nicht wirtschaftlich bewertet, und daher als nicht sinnvoll. Zwei Kommunen, gut 30 Kilometer auseinander, zwei gegensätzliche Festlegungen. Deutlicher lässt sich kaum zeigen, dass die Heizungsfrage an der Adresse hängt. Nach Stadtteilen aufgeschlüsselt sind die Gebiete allerdings nicht. Die Abgrenzung holen wir für Dich bei der Stadt ein.
Und was folgt daraus für Dein Haus? Keine Pflicht.
Der wichtigste Satz auf dieser Seite, weil er dem widerspricht, was fast überall noch steht: Ein vorliegender Wärmeplan löst seit dem 29.07.2026 keine Heizungspflicht mehr aus. Mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes als Gebäudemodernisierungsgesetz sind § 71 und die §§ 71a bis 71l ersatzlos entfallen. Weg sind damit die 65-Prozent-Regel, ihre Kopplung an die kommunale Wärmeplanung, das Betriebsverbot und die 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Kessel. Der Plan bleibt Planungsgrundlage der Stadt. Er ist keine Pflichtenquelle. Baust Du eine neue Gasheizung in ein bestehendes Gebäude ein, gilt stattdessen § 43 GModG: mindestens 10 Prozent erneuerbare oder biogene Wärme ab 01.01.2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Die Einordnung dazu steht auf unserer Seite zur kommunalen Wärmeplanung.
Alles aus einer kommunalen Hand: die Herzo Werke
Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme laufen im Netz der Herzo Werke GmbH zusammen, einer Tochter der Stadtwerke Herzogenaurach. Die Fernwärme kommt aus dem Heizkraftwerk an der Deponie mit Kraft-Wärme-Kopplung. Als versorgte Bereiche nennen die Herzo Werke die Werksgelände von adidas und Puma, die Reha-Klinik, die Lessingstraße, die „World of Living" und eine ehemalige Wohnanlage. Dazu kommen Nahwärme-Inselnetze für Hallenbad, Mittelschule und größere Wohnanlagen. Das Netz werde ständig ausgebaut, heißt es dort. Ob Deine Straße dazugehört, ist deshalb eine Frage mit Verfallsdatum. Stell sie beim Versorger, nicht im Internet.
Netzbetreiber in Herzogenaurach
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Herzo Werke GmbH
Strom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Wärmenetz im Netzgebiet 91074; Grundversorger Gas seit 01.07.2024 für 2025 bis 2027
Marktdaten mit Stand Januar 2025, seitdem nicht aktualisiert.
Altstadt: drei Sanierungsgebiete und ein Programm, das Dämmung einschließt
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Drei Gebiete, drei Satzungen
Herzogenaurach führt das Altstadtgebiet I/2 (Sanierungssatzung im Amtsblatt 49-1986), das Altstadtgebiet I/2a (20-2001) und den Altort Niederndorf I/3 (27-1999). Rahmen ist die Städtebauförderung von Bund und Freistaat im Programm „Lebendige Zentren". Für Maßnahmen in den Gebieten weist die Stadt zusätzlich die Steuervergünstigungen nach §§ 7h, 10f und 11a EStG aus. Ob Dein Grundstück in einem dieser Gebiete liegt, entscheidet über die Reihenfolge der Schritte. Die Bescheinigung für die Sonderabschreibung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
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Das Fassadenprogramm fördert Wärmedämmung ausdrücklich mit
Im Sanierungsgebiet I/2 läuft ein Fassadenprogramm der Stadt; in I/2a und I/3 gilt es nicht. Förderfähig sind Bauunterhalt, der Erhalt von Fachwerk- und Sandsteinfassaden und stadtbildverbessernde Fassadenänderungen einschließlich Wärmedämmung. Dazu Hofflächen, Hoftore, Einfriedungen und Treppen. Grundlagen sind die Sanierungssatzung I/2 und die Gestaltungssatzung; ein Verwendungsnachweis ist erforderlich. Diese Verbindung aus Denkmalpflege und Energie im selben Antrag gibt es sonst an keinem Ort unserer Erhebung. Beziffern können wir sie nicht: Die Stadt nennt nur „unterschiedliche Fördersätze", ohne Prozentsätze oder Höchstbeträge. Wir holen die Richtlinie ein, bevor wir rechnen. Was bei einer Fassade im Bestand technisch geht, steht auf der Seite zur Dämmung.
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Das CO2-Förderprogramm ruht
Ein Punkt, den man auf Standortseiten selten liest, weil er unbequem ist: Das städtische Förderprogramm zur CO2-Minderung hat seit März 2024 einen Antragsstopp, verlängert auf unbestimmte Zeit. Die Mittel für 2025 sind erschöpft. Es betraf unter anderem den Umstieg von Öl-, Kohle- und Holzheizungen auf Fernwärme sowie auf Erd- und Gaswärmepumpen, dazu Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung. Wer damit rechnet, rechnet mit Geld, das derzeit nicht fließt. Wir planen deshalb ohne dieses Programm. Und melden uns, wenn es wieder öffnet.
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Kostenlose Sprechstunde im Rathaus
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt bietet mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB eine kostenlose Sprechstunde an: im Rathaus am Marktplatz 11, jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 18 Uhr. Dazu gibt es eine kostenlose Telefonberatung. Die Vor-Ort-Beratung kostet bezuschusst 40 Euro, Anmeldung über das Landratsamt. Für die erste Orientierung ist das ein guter Weg. Eine geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan ersetzt er nicht: Die setzt einen Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste voraus.
Anlaufstellen in Herzogenaurach
Örtliche Programme und Ansprechpartner, zusätzlich zu den Landesmitteln.
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Fassadenprogramm im Sanierungsgebiet I/2 (Altstadt)
Aktiv. Förderfähig sind unter anderem stadtbildverbessernde Fassadenänderungen einschließlich Wärmedämmung, der Erhalt von Fachwerk- und Sandsteinfassaden, Hofflächen und Einfriedungen. Antrag mit Checkliste, Verwendungsnachweis erforderlich. Fördersätze sind nicht veröffentlicht und werden hier deshalb nicht genannt.
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Förderprogramm zur CO2-Minderung: ausgesetzt
Antragsstopp seit März 2024, auf unbestimmte Zeit verlängert, Mittel 2025 erschöpft. Betraf den Umstieg von Öl-, Kohle- und Holzheizungen auf Fernwärme und Wärmepumpen sowie Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung.
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Steuervergünstigungen in den Sanierungsgebieten (§§ 7h, 10f, 11a EStG)
Für Maßnahmen in den Gebieten I/2, I/2a und I/3 weist die Stadt die erhöhten Absetzungen aus. Die Bescheinigung ist vor Baubeginn zu beantragen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
30 Prozent Grundzuschuss für Anlagen zur Wärmeerzeugung, 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Die Obergrenze aus Grundförderung und allen Boni liegt bei 70 Prozent. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro sind es 80 Prozent.
Unsere Leistungen für Herzogenaurach
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Förderberatung und Antragstellung
- Heizungstausch und Heizungsförderung
- Wärmepumpe
- Heizlast und hydraulischer Abgleich
- Dämmung der Gebäudehülle
- Fenster- und Türentausch
- Energieausweis
- Fachplanung und Baubegleitung
- Gesetzliche Pflichten für Eigentümer
- Wirtschaftlichkeit der Sanierung
- Lüftungstechnik
- Blower Door Test
- Wärmebrückenberechnung
- Denkmalsanierung
- Steuerbescheinigung nach § 35c EStG
- Lebenszyklusbetrachtung
Fragen zur Energieberatung in Herzogenaurach
Der Wärmeplan ist beschlossen: Muss ich meine Heizung jetzt austauschen?
Nein. Der Beschluss vom 26.06.2026 nach § 13 Abs. 5 WPG ist eine Planungsentscheidung der Stadt. Eine Austauschpflicht ergibt sich daraus nicht. Seit dem 29.07.2026 auch nicht mehr auf Umwegen: § 71 GModG und die §§ 71a bis 71l sind weggefallen, ebenso § 72 mit dem Betriebsverbot für alte Kessel. Wer eine funktionierende Anlage hat, kann sie weiterbetreiben.
Woher weiß ich, ob mein Haus im Wärmenetz- oder im Wasserstoffnetzgebiet liegt?
Aus dem Plan selbst nicht. Er ist öffentlich, weist die Gebiete aber nicht nach Stadtteilen aufgeschlüsselt aus. Verbindlich ist die Auskunft der Stadt und der Herzo Werke. Wir fragen sie für Deine Adresse an. Die Antwort legen wir neben die Rechnung für eine eigene Anlage, statt eine Kategorie zu vermuten.
Wird die Dämmung meiner Altstadtfassade von der Stadt gefördert?
Im Sanierungsgebiet I/2 ja: Dort ist Wärmedämmung als Teil einer stadtbildverbessernden Fassadenänderung ausdrücklich förderfähig. In I/2a und im Altort Niederndorf gilt das Programm nicht. Zur Höhe machen wir keine Angabe: Die Stadt nennt öffentlich nur „unterschiedliche Fördersätze". Vor einer Kostenschätzung besorgen wir die Richtlinie.
Kann ich Fassadenprogramm und Bundesförderung kombinieren?
Das prüfen wir im Einzelfall, und zwar vor dem Antrag, nicht danach. Sicher belegt ist die andere Weiche: BEG-Zuschuss und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG schließen einander für dieselbe Maßnahme aus (§ 35c Abs. 3). Bei einem Gebäude im Sanierungsgebiet kommt die erhöhte Absetzung nach § 10f EStG als dritte Variante dazu. Wir rechnen die Wege gegeneinander, bevor irgendetwas eingereicht wird.
Gibt es noch das CO2-Programm der Stadt?
Derzeit nicht. Der Antragsstopp läuft seit März 2024 und wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Mittel für 2025 sind erschöpft. Eine Finanzierung, die darauf aufbaut, ist im Moment nicht belastbar.
Wo bekomme ich eine erste kostenlose Einschätzung?
Bei der Sprechstunde des Landkreises Erlangen-Höchstadt mit dem VerbraucherService Bayern: jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 18 Uhr im Rathaus, Marktplatz 11. Die Anmeldung läuft über das Landratsamt. Für die geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan übernimmt der Bund 50 Prozent des Beratungshonorars. Höchstens sind das 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Beratung in Herzogenaurach
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