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Zwei gepflegte Mehrfamilienhäuser mit grünen Vorflächen im Abendlicht KI-erzeugtes Motiv

Mehrere Einheiten, eine Reihenfolge

Wer vermietet, mehrere Wohnungen hält oder in einer WEG mitentscheidet, saniert nicht nach Gefühl. Wir liefern die Zahlen dafür: Zustand des Gebäudes, Kosten je Maßnahme, welche Förderung dazu passt und in welcher Reihenfolge das Geld arbeitet. Was am Ende wirtschaftlich ist, entscheidest Du.

Für Projektkäufer: Zahlen statt Prospekt

Wir begleiten förderoptimierte Wohnprojekte in der Metropolregion Nürnberg und bereiten sie so auf, dass Du entscheiden kannst.

  • Zwei Projekte als Beleg

    ZiCube in Zirndorf: 14 Wohneinheiten im Standard KfW 40, Käufer können über das KfW-Programm 297 zinsgünstige Kredite bis 100.000 Euro je Wohneinheit nutzen, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bis 150.000 Euro. GoHo25 in Nürnberg: 23 Wohneinheiten im Denkmal, energetisch modernisiert nahe am Effizienzstandard KfW Denkmal 100.

  • Die Investorenmappe

    Auf Anfrage stellen wir Dir zu einem Projekt die Investorenmappe zusammen: Objektdaten, Energiekonzept, Kostenplan, Förderstrategie, Zeitschiene und eine Renditebetrachtung in einem Dokument.

  • Direkter Draht

    Du sprichst mit der Geschäftsführung, nicht mit einem Vertrieb. Fragen zu einem Objekt beantworten wir direkt.

Investorenmappe anfordern

Was bei mehreren Einheiten anders läuft

Ein Einfamilienhaus hat einen Entscheider. Bei Deinem Bestand hängen an jeder Maßnahme Mieter, Miteigentümer, Steuer und oft eine Bank.

  • Die Entscheidung fällt nicht am Küchentisch

    In der WEG braucht es einen Beschluss. Dafür muss die Eigentümerversammlung verstehen, worüber sie abstimmt. Wir bereiten die Maßnahmen so auf, dass sie ohne Fachwissen lesbar sind, und erläutern den Sanierungsfahrplan auf Wunsch direkt in der Versammlung.

  • Die Rechnung geht über Jahre, nicht über einen Winter

    Bei einem vermieteten Objekt zählt nicht nur die Heizkostenabrechnung. Auch der Zustand der Anlagen, der Aufwand für Instandhaltung und der Verkaufswert gehören in die Betrachtung. Wir rechnen das je Maßnahme durch, statt eine Pauschalzahl in den Raum zu stellen.

  • Die CO2-Kosten sind aufgeteilt

    Die CO2-Kosten des Brennstoffs werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Wie hoch Dein Anteil ausfällt, hängt am energetischen Zustand des Gebäudes. Schlechter Zustand heißt höherer Vermieteranteil. Wir berechnen die Aufteilung und zeigen, welche Maßnahme sie senkt.

  • Der Rechtsstand hat sich geändert

    Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen und die Kesselaustauschpflicht sind weggefallen. Wer seine Planung auf ältere Texte stützt, plant gegen ein Gesetz, das es nicht mehr gibt.

Alle Leistungen im Überblick

Was wir für Deinen Bestand liefern

Nicht jedes Objekt braucht alles. Wir sagen Dir, welcher Baustein in Deinem Fall trägt.

Leistungen für Bestandshalter und Projekte

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) je Gebäude, mit Kostenschätzung und Reihenfolge
  • Förderstrategie über BAFA- und KfW-Programme, abgestimmt auf das einzelne Objekt
  • Kaufprüfung: zu erwartende Sanierungskosten vor dem Notartermin
  • Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich vor dem Heizungstausch
  • Energieausweis nach Verbrauch oder Bedarf für Verkauf und Vermietung
  • Energetische Baubegleitung, damit die Förderauflagen im Bau auch eingehalten werden
  • Blower-Door-Test zum Nachweis der Luftdichtheit
  • CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter

Was die Beratung kostet

Die Förderung der Beratung selbst ist bei mehreren Einheiten höher als beim Einfamilienhaus. Das übersehen viele.

  • Der Bund bezuschusst die Beratung

    Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 650 Euro, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten höchstens 850 Euro. Stand August 2026.

  • Die Erläuterung in der Versammlung ist mitgefördert

    Wird der Sanierungsfahrplan zusätzlich in einer Eigentümerversammlung oder einer Beiratssitzung erläutert, kommen einmalig bis zu 250 Euro dazu. Für eine WEG ist das der Termin, an dem die Beschlussfassung steht oder fällt.

  • Der iSFP hebt die Förderung der Maßnahmen

    Wer Einzelmaßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan umsetzt, bekommt 5 Prozentpunkte Bonus, aber nur auf den Ausgabenteil oberhalb der normalen Höchstgrenze. Wie viel das in Euro bringt, hängt an den Höchstbeträgen je Maßnahme. Wir rechnen das je Objekt vor, statt mit einer Pauschalzahl zu werben.

  • Der Preis hängt an der Datenlage

    Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung, Schornsteinfegerprotokolle und Verbrauchsdaten bestimmen den Aufwand. Deshalb nennen wir den Preis nach dem Erstgespräch und nicht davor.

Mehr zur Förderberatung

Wie eine Zusammenarbeit abläuft

Bei mehreren Objekten arbeiten wir Gebäude für Gebäude, nicht alles auf einmal.

  1. Erstgespräch

    Online, kostenfrei, unverbindlich. Wir sortieren Deinen Bestand: was steht an, was drängt, was kann warten. Danach weißt Du, welche Objekte zuerst drankommen.

  2. Antrag vor Auftrag

    Für den Sanierungsfahrplan stellen wir den Antrag beim BAFA, bevor die Arbeit beginnt. Bei Maßnahmen am Gebäude gilt dasselbe: erst der Antrag, dann der Handwerkervertrag. Wer die Reihenfolge dreht, verliert die Förderung.

  3. Begehung und Aufnahme

    Wir nehmen Hülle, Haustechnik und Verbräuche auf. Bei gleichartigen Einheiten in einem Objekt reicht oft eine Stichprobe, das drückt den Aufwand.

  4. Ergebnis und Abstimmung

    Du bekommst den Fahrplan mit Kosten, Einsparwirkung und Fördersumme je Maßnahme. Auf Wunsch gehen wir ihn in der Eigentümerversammlung durch, damit die Miteigentümer auf derselben Grundlage entscheiden.

  5. Umsetzung und Nachweis

    Wir prüfen Angebote, begleiten den Bau energetisch und reichen die Nachweise ein. Ohne diesen Schritt wird eine bewilligte Förderung nicht ausgezahlt.

Beim Kauf: rechnen, bevor unterschrieben wird

Käufer preisen künftige Sanierungskosten ein. Wer die Zahl kennt, verhandelt anders.

  • Was das Objekt nach der Sanierung kostet

    Wir rechnen die zu erwartenden Sanierungskosten durch, bevor Du bietest. Kaufpreis plus Sanierung ergibt erst die Zahl, die zählt.

  • Welche Förderkulisse zum Objekt passt

    Manche Objekte tragen einen Effizienzhaus-Standard mit KfW-Kredit, andere sind mit Einzelmaßnahmen besser bedient. Bei Denkmalen gelten eigene Regeln. Das entscheidet sich am Gebäude, nicht am Prospekt.

  • Wo das Risiko sitzt

    Feuchte Kellerwände, eine Heizung kurz vor Ende, eine Fassade ohne Dämmung: Wir benennen die Posten, die eine Kalkulation kippen können, und schätzen die Bandbreite.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine energetische Sanierung bei einem vermieteten Objekt überhaupt?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, und jede Zahl, die Dir jemand ungesehen nennt, ist geraten. Es hängt am Zustand des Gebäudes, an der Miete, an Deinem CO2-Anteil und daran, wie lange Du das Objekt halten willst. Genau diese Rechnung ist die Aufgabe der Beratung.

Wir sind eine WEG. Wer beauftragt die Beratung?

In der Regel die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung, auf Grundlage eines Beschlusses. Für die Vorbereitung reicht ein Erstgespräch mit dem Verwalter oder dem Beirat. Die Erläuterung des Fahrplans in der Eigentümerversammlung ist mitgefördert, einmalig bis zu 250 Euro.

Muss ich meine Heizung nach dem neuen Gesetz austauschen?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Regel und die Kesselaustauschpflicht sind weggefallen. Ein Tausch kann trotzdem sinnvoll sein, aber er ist eine wirtschaftliche Entscheidung, keine Pflicht.

Könnt Ihr mehrere Objekte gleichzeitig bearbeiten?

Ja, wir arbeiten sie aber nacheinander ab und stimmen die Reihenfolge mit Dir ab. Jedes Gebäude braucht einen eigenen Antrag und einen eigenen Fahrplan. Was sich wiederholt, etwa bei baugleichen Einheiten, verkürzt die Aufnahme.

Bekomme ich eine Aussage zur Rendite?

Wir liefern die Bausteine dafür: Kosten je Maßnahme, Fördersummen, energetische Wirkung und den Aufwand für die Umsetzung. Bei Projekten gehört eine Renditebetrachtung in die Investorenmappe. Eine Renditezusage geben wir nicht, weil Miete, Zinsen und Baupreise nicht in unserer Hand liegen.