KI-erzeugtes Motiv Erst rechnen, dann heizen
Die Heizlastberechnung zeigt, wie viel Wärme jeder Raum am kältesten Tag braucht. Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass diese Menge dort auch ankommt. Beides ist Rechnung, nicht Gefühl.
- Wohnungen: Schwelle der Pflichten nach §§ 60a bis 60c GModG
- 6
- Frist für Anlagen, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden
- 30.09.2027
- Zuschuss Heizungsoptimierung, Stand August 2026
- 15 %
Woran Du merkst, dass nie jemand gerechnet hat
Die Symptome wirken normal, sind es aber nicht. Sie zeigen eine Anlage, die nach Gefühl eingestellt wurde.
Das eine Zimmer, das nie warm wird
Der hinterste Raum bleibt kalt. Die Folge: Pumpe stärker, Vorlauf höher. Jetzt wird's überall warm, vorne sogar zu warm.
Die Anlage taktet
Kurze Läufe, ständiges An-Aus. Bei Kesseln leidet der Brenner, bei Wärmepumpen der Verdichter. Das ist die Signatur: Deine Anlage ist zu groß.
Die Leistung kam aus einer Faustformel
Watt pro Quadratmeter, zur Sicherheit oft verdoppelt. Bequem, aber meist zu hoch. Die Formel kennt weder Fenster noch Lage noch Lüftung.
Raumweise Heizlast und warum wir nach Verfahren B rechnen
Die Heizlast ist die Wärmeleistung für den kältesten Tag, pro Raum einzeln, nicht aufs ganze Haus. Nur so siehst Du, welcher Heizkörper zu klein ist.
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Was in die Rechnung eingeht
Wandaufbau und Wärmeverluste, Fläche und Ausrichtung, Fenster, Lüftung, Nachbarräume und die Außentemperatur an Deinem Ort. Das heißt: Dein echtes Haus, keine Vorlage.
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Was herauskommt
Pro Raum eine Leistung in Watt. Davon hängen ab: die Größe des Wärmeerzeugers, die Wahl der Heizkörper, die Werte für die Ventile und der Vorlauf Deiner Anlage.
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Verfahren A und Verfahren B
Beide kommen aus den VdZ-Nachweisformularen (mit KfW und BAFA). Verfahren A ist eine Schätzung. Verfahren B rechnet raumweise genau.
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Was die Förderung verlangt
Seit 01.01.2023 akzeptiert die Förderung nur noch Verfahren B. Das BAFA verlangt das aktuelle Bestätigungsformular und die VdZ-Fachregeln. Gleichwertige Verfahren können anerkannt werden.
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Ein weit verbreiteter Irrtum
Irrtum: Verfahren B gilt nur ab einer bestimmten Hausgröße oder nur für Wärmepumpen. Falsch. Die Förderung verlangt es seit 2023, egal wie groß das Haus, egal welche Heizung.
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Was die Heizlast nicht ist
Kein Verbrauchswert. Sie ist die Leistung für den kältesten Tag, nicht fürs ganze Jahr. Wer Heizlast mit Jahresverbrauch verwechselt, baut zu groß.
So gehen wir vor
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Aufnahme am Gebäude
Wandaufbau, Fenster, Räume, jeder Heizkörper mit Typ und Maßen, Rohrsystem, Pumpe, Wärmeerzeuger, Unterlagen.
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Heizlast raumweise berechnen
Für jeden Raum einzeln, auf Basis der aufgenommenen Bauteile und der Außentemperatur Deines Standorts.
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Heizflächen gegen die Heizlast halten
Hier zeigt sich: welcher Heizkörper reicht bei Deiner Vorlauftemperatur, welcher nicht. Das Ergebnis ist konkret: eine Liste, keine Konjunktive.
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Einstellwerte ermitteln
Volumenströme, Ventil-Einstellwerte, Pumpenkennlinie, Heizkurve. Du bekommst die Zahlen, Dein Heizungsbauer stellt ein.
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Nachweis erstellen
Dokumentation nach Verfahren B im aktuellen Bestätigungsformular, und das ist der Fördernachweis.
Klingt nach Deinem Projekt? Dann sprich mit uns über Dein Haus.
Was der Abgleich im Betrieb ändert und was er voraussetzt
Der Abgleich verteilt das Heizwasser so, dass jeder Heizkörper genau seine Leistung bekommt. Technisch klein, praktisch groß: der Unterschied zwischen laufen und arbeiten.
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Gleiche Wärme in allen Räumen
Der letzte Raum wird warm, die vorderen nicht überversorgt. Der spürbare Teil.
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Niedrigere Vorlauftemperatur wird möglich
Kommt kein Raum mehr zu kurz, darf der Vorlauf sinken. Für Wärmepumpen ist genau das entscheidend.
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Ruhigerer Betrieb
Längere Laufzeiten statt Takte, weniger Strömungsgeräusche, weniger Pumpenleistung.
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Was vorhanden sein muss
Voreinstellbare Ventile. Fehlen sie, tauscht sie der Heizungsbauer. Ohne sie geht nichts. Das Rohrsystem zählt auch: Zweirohrsystem = sauberer Abgleich, Einrohrsystem = schwierig, mehr Aufwand.
Wann der Abgleich Pflicht ist: §§ 60a bis 60c GModG
Seit 29.07.2026 heißt das Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Regel und Kesselaustauschpflicht sind weg, nicht aber Heizungsprüfung und Abgleich. Sie gelten weiter. Die Schwelle: Wohnungszahl, nicht Brennstoff. Das machen fast alle falsch.
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§ 60c: hydraulischer Abgleich
Kommt in ein Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten eine Heizungsanlage neu in Betrieb, muss das System mit Wasser als Wärmeträger hydraulisch abgeglichen werden.
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§ 60b: Heizungsprüfung und -optimierung
Wassersysteme in Mehrfamilienhäusern (ab 6 Wohnungen), ohne Wärmepumpen. Fällig: innerhalb eines Jahres, 15 Jahre nach Einbau.
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Die Frist, die zuerst abläuft
Heizungen vor 01.10.2009: Frist 30.09.2027 (§ 60b Abs. 1 Satz 2 GModG), gut ein Jahr ab heute. Das ist der nächste harte Termin.
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§ 60a: Wärmepumpen
Wärmepumpen, die nach dem 31.12.2023 in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen eingebaut wurden: Prüfung nach einer Heizperiode, spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme. Ohne Fernkontrolle: dann alle 5 Jahre. Ausnahme: Warmwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen.
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Kein Gasparagraf
Der Gesetzestext kennt keinen Brennstoff-Unterschied. Öl, Gas, Pellets oder Fernwärme: alle fallen darunter.
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Was ein Versäumnis kostet
Fehlt Prüfung oder Abgleich, drohen bis zu 5.000 € Bußgeld (§ 108 GModG).
Förderung der Heizungsoptimierung, Stand August 2026
Bundesförderung neu seit 21.07.2026. Das BAFA kümmert sich um Heizungsoptimierung. Ältere Zahlen sind seitdem nicht mehr gültig.
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15 % Zuschuss
Für Effizienzmaßnahmen, inkl. hydraulischer Abgleich (Nr. 8.4.1 Buchst. d der BEG-EM-Richtlinie 17.07.2026). Biomasse-Emissionsminderung: 50 %.
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Wer sie bekommt
Nur Bestandsgebäude bis 5 Wohneinheiten. Wärmeerzeuger: älter als 2 Jahre. Bei fossilen Brennstoffen: nicht älter als 20 Jahre.
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Die Lücke, die daraus entsteht
Die Pflicht gilt ab 6 Wohnungen. Die Förderung endet bei 5. Wer abgleichen muss, bekommt dafür nichts. Welcher Weg für Dich trägt, klären wir vorher.
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Wer den Antrag stellt
Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen. Fachplanung/Baubegleitung: 50 %, gedeckelt auf 5.000 € (1 bis 2 WE) oder 2.000 €/WE (ab 3 WE), max. 20.000 €.
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Die steuerliche Alternative
Heizungsoptimierung (älter 2 Jahre) ist begünstigt nach § 35c EStG: 7 % im Abschlussjahr + 1. Folgejahr, 6 % im 2., max. 40.000 €/Objekt. Gebäude älter 10 Jahre, eigener Wohnzweck. Zuschuss und Steuern schließen sich aus (§ 35c Abs. 3 Satz 2 EStG).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Heizlast und Verbrauch?
Heizlast = Leistung für den kältesten Tag. Verbrauch = Energie über ein Jahr. Aus Verbrauch folgt nicht Heizlast: milde Winter und sparsame Menschen senken den Verbrauch, die Spitzenleistung bleibt dieselbe.
Reicht nicht eine Heizlast fürs ganze Gebäude?
Für den Wärmeerzeuger reicht die Summe. Für einzelne Räume nicht. Ob Dein Heizkörper bei der Vorlauf-Temperatur reicht, verrät die Summe nie, aber das entscheidet, ob Du Heizkörper tauschen musst.
Gilt die Pflicht zum hydraulischen Abgleich nur für Gasheizungen?
Nein, das ist der häufigste Irrtum. Die Pflicht (§ 60c GModG) stellt auf Wassersysteme ab sechs Wohnungen ab, nicht auf den Brennstoff. Öl, Gas, Pellets oder Fernwärme machen keinen Unterschied.
Ich habe ein Einfamilienhaus. Muss ich abgleichen?
Gesetzliche Pflicht: nein, die Schwelle ist ab sechs Wohnungen. Förderung: ja, wenn Du BEG beantragst, verlangt sie Verfahren B seit 2023, unabhängig von Hausgröße.
Was passiert bis zum 30. September 2027?
Heizungen, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden, müssen in Mehrfamilienhäusern (ab 6 Wohnungen) bis 30.09.2027 geprüft und optimiert sein (§ 60b Abs. 1 Satz 2 GModG). Für Verwalter: jetzt zusammenstellen, nicht im Sommer 2027.
Brauche ich voreinstellbare Ventile?
Ja. Ohne sie geht es nicht: kein Einstellen, kein Abgleich. Der Heizungsbauer tauscht sie normalerweise im selben Arbeitsgang. Schwieriger bei Einrohrsystemen: die lassen sich nur eingeschränkt abgleichen.
Wer darf die Berechnung machen?
Bei geförderten Maßnahmen: Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen. Wir rechnen nach Verfahren B, Dein Heizungsbauer stellt ein. Diese Teilung funktioniert, weil jeder sein Know-how nutzt.
Bevor die nächste Heizung bestellt wird
Im Erstgespräch klären wir: welche Unterlagen es gibt, was noch aufgenommen werden muss, welcher Förderweg trägt. Kostenfrei und unverbindlich.
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