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Gesetz & Pflichten

GModG statt GEG: was seit dem 29.07.2026 gilt

Wladimir Ustinow, Geschäftsführer und zertifizierter Energieberater

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.

KI-erzeugtes Motiv

Seit dem 29.07.2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ein Teil der Pflichten, die zwei Jahre lang durch die Nachrichten liefen, steht nicht mehr im Gesetz. Ein anderer Teil gilt unverändert weiter.

Genau daran scheitern gerade viele Auskünfte: Ratgeber im Netz sind älter als das Recht. Seit dem 21.07.2026 sind zudem die Fördersätze neu: alte Artikel rechnen mit Boni, die es nicht mehr gibt.

Drei Beispiele, die 2026 weiter gelten

  • Oberste Geschossdecke: Der Höchstwert liegt bei 0,24 W/(m²·K): § 35 Abs. 1 GModG.
  • Anlagenpflichten ab 6 Wohnungen: Ab dieser Schwelle greifen die §§ 60a bis 60c GModG.
  • Heizungsprüfung: Für Anlagen, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden, läuft die Frist zur Prüfung am 30.09.2027 ab: § 60b Abs. 1 Satz 2.

Ob eine Pflicht Dein Gebäude betrifft, hängt an Baujahr, Anlagentechnik und Nutzung. Pauschale Aussagen tragen hier nicht.

Was weggefallen ist

Zwei Pflichten, die den öffentlichen Streit der letzten Jahre geprägt haben, stehen nicht mehr im Gesetz:

  • Die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen ist entfallen. Beim Heizungstausch schreibt Dir das GModG keinen festen Anteil erneuerbarer Energien mehr vor.
  • Die Kesselaustauschpflicht für alte Heizkessel ist gestrichen. Ein funktionierender Kessel muss nicht mehr allein wegen seines Alters raus.

Was daraus nicht folgt: dass sich Abwarten lohnt. Die Förderkulisse belohnt weiterhin den geplanten Umstieg, nur eben freiwillig statt per Pflicht.

Woran Du veraltete Ratgeber erkennst

  • Der Text spricht vom "GEG" oder "Heizungsgesetz" als geltendem Recht, ohne das GModG zu erwähnen.
  • Er behauptet Pflichten, die inzwischen gestrichen sind: etwa einen festen Erneuerbaren-Anteil beim Heizungstausch oder ein Austauschgebot für alte Kessel. Veraltete Ratgeber stellen beides noch als geltende Pflicht dar.
  • Die Förderrechnung stammt von vor dem 21.07.2026.
  • Es fehlt ein Stand-Datum. Bei Rechtstexten ist das allein schon ein Warnsignal, denn kaum ein Rechtsgebiet hat sich zuletzt so schnell gedreht wie das Gebäudeenergierecht.

Was das für Dich heißt

Ob eine Pflicht Dein Gebäude betrifft, hängt an Baujahr, Anlagentechnik und Nutzung: pauschale Aussagen tragen hier nicht. Auf unserer Seite zu den gesetzlichen Pflichten für Eigentümer steht die vollständige Liste: was weggefallen ist und was gilt, jeweils mit Paragraf, Frist und dem, was ein Verstoß kostet.

Im Erstgespräch klären wir kostenfrei, welche Punkte auf Dein Gebäude zutreffen.

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