Du bekommst 5 Prozentpunkte Bonus, wenn Du eine Maßnahme aus Deinem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzt (Nr. 8.4.2 der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026). So weit stimmt es überall.
Der Denkfehler kommt danach: 5 Punkte auf alles. Das steht so auf vielen Seiten: und es ist falsch.
Worauf der Bonus wirklich wirkt
Es geht dabei um Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik; die Heizungsförderung hat eigene Grenzen. Ohne iSFP liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro. Mit iSFP steigt sie auf 60.000 Euro. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte bekommst Du ausschließlich auf den Teil zwischen diesen beiden Werten.
Was daraus folgt: Wer bei einer Wohneinheit unter 30.000 Euro förderfähige Ausgaben bleibt, hat vom Bonus rechnerisch nichts. Deshalb nennt die Richtlinie ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto.
Die Grenzen im Überblick
| 1. Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Höchstgrenze | 30.000 € | 60.000 € |
| Bonus bis 30.000 € | kein Bonus | kein Bonus |
| Bonus 30.000-60.000 € | entfällt | +5 Punkte |
Der Bonus wirkt nur auf den Teil zwischen der normalen und der erhöhten Höchstgrenze. Wer darunter bleibt, hat rechnerisch nichts davon.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Deine förderfähigen Ausgaben liegen mit iSFP bei 45.000 Euro für eine Wohneinheit. Der Bonus wirkt dann nur auf die 15.000 Euro oberhalb der 30.000-Euro-Grenze: 5 Prozent davon sind 750 Euro zusätzlicher Zuschuss. Wer mit "5 Punkte auf 45.000 Euro" rechnet, erwartet 2.250 Euro und wundert sich später über den Bescheid. Der Unterschied ist kein Detail, er entscheidet, ob sich der Fahrplan für Dein Vorhaben rechnet.
Mehrere Wohneinheiten
Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle auf die Summe der Höchstgrenzen ohne iSFP. Das amtliche Beispiel des BAFA: Bei drei Wohneinheiten müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 60.000 Euro betragen: 30.000 plus 15.000 plus 15.000 Euro. Über mehrere Anträge desselben Kalenderjahres wird nicht summiert.
Wofür der Bonus gilt: und wofür nicht
Er gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik außer Heizung und für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Für die Heizungsförderung nach Nr. 5.3 der Richtlinie gilt er nicht.
Die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden, und Anträge mit iSFP-Bonus setzen zwingend einen Energieeffizienz-Experten voraus.
Wir rechnen das vor der Antragstellung durch, statt es zu behaupten: alle Details auf der Seite zum individuellen Sanierungsfahrplan.