Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was Du jetzt wissen musst!

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was Du jetzt wissen musst!

Das umstrittene Heizungsgesetz (GEG) wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst. Aber was bedeutet das konkret für Dein Haus in Fürth, Nürnberg oder München? Wir von energetisiert. bringen Licht ins Förder-Dunkel.

Lange war die Unsicherheit groß: Muss ich meine Gasheizung rausreißen? Greift die 65%-Regel? Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, ändert die Bundesregierung den Kurs radikal. Wir haben die wichtigsten Fakten für Dich zusammengefasst.

Was war eigentlich das Heizungsgesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird oft als Heizungsgesetz bezeichnet und ist das Regelwerk der Bundesregierung für den klimafreundlichen Umbau unserer Gebäude.

Ursprünglich sah das GEG vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (z. B. durch eine Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme). Für viele Hausbesitzer war dieser Schwellenwert technisch schwer umsetzbar oder schlicht zu teuer.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wurde diese starre Pflicht nun aufgeweicht. Es gibt keinen direkten „Einbau-Zwang“ mehr für bestimmte Technologien, solange die langfristigen Klimaziele über die neue Bio-Treppe (beimischen von Biogas/Öl) erreicht werden.

Doch was ändert sich jetzt konkret?

Die wohl größte Erleichterung für viele Immobilienbesitzer ist, dass die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch fällt. Das GMG setzt stattdessen auf volle Technologieoffenheit und Eigenverantwortung.

Die Kernpunkte des neuen GMG:
  • Wegfall der 65%-Pflicht: Du bist nicht mehr gesetzlich gezwungen, sofort auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umzusteigen, wenn Deine Heizung kaputtgeht.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt: Der Einbau neuer fossiler Heizungen ist weiterhin möglich – allerdings mit einer wichtigen Bedingung, der sogenannten Bio-Treppe.
  • Die Bio-Treppe: Wer sich ab 2029 für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe (z. B. Biomethan) beimischen. Das schützt das Klima, wird aber voraussichtlich die Betriebskosten erhöhen.
  • Keine Austauschpflicht: Funktionierende Heizungen dürfen ohne Zeitdruck weiterbetrieben werden. Es gibt keinen pauschalisierten Zwang zur sofortigen Modernisierung allein durch das neue Gesetz.

Warum Du trotzdem jetzt handeln solltest!

Technologieoffenheit klingt nach Freiheit, doch ohne die richtige Strategie birgt sie massive finanzielle Risiken. Das neue Gesetz ermöglicht zwar weiterhin den Betrieb und Einbau von Gas- oder Ölheizungen unter Auflagen, das sollte aber nicht mit Wirtschaftlichkeit verwechselt werden. Wer heute noch auf veraltete Technik setzt, unterschätzt oft zwei entscheidende Faktoren:

Die CO2-Preisfalle: Heizen wird zum Luxusgut

Das GEG wird von der nationalen und europäischen CO2-Bepreisung flankiert. Doch da fossile Brennstoffe jedes Jahr planmäßig teurer werden, wird eine heute in der Anschaffung „günstige“ Gasheizung durch die steigenden Abgaben pro Tonne CO2 in wenigen Jahren zur Kostenfalle. Wer jetzt nicht umsteigt, kann sich auf eine stetig steigende Energierechnung einstellen.

Das Risiko der Bio-Treppe:

Das GMG führt die sogenannte Bio-Treppe ein. Wer also fossil weiterheizt, muss schrittweise wachsende Anteile an grünen Gasen oder Ölen (z. B. Biomethan) beimischen. Das Problem dabei ist, dass diese Brennstoffe am Markt aktuell deutlich teurer und knapper als herkömmliches Erdgas sind. Die Freiheit, die das Gesetz auf den ersten Blick gewährt, muss man sich also teuer erkaufen.

Die gute Nachricht lautet: Es sind 70 % Zuschuss möglich!

Doch Dein Geldbeutel kann sich freuen: Die attraktive Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch 2026 bestehen und bietet so Planungssicherheit bis mindestens 2029. Die staatliche Förderung ist kein Pauschalbetrag, sondern ein Baukasten-System, das Schnelligkeit und Effizienz belohnt.

70 % Zuschuss sichern

(bis zu 21.000 €)
  • 30 % Grundförderung
  • 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus
  • 30 % Einkommens-Bonus

Warum energetisiert. Dein perfekter Partner ist

Gesetze ändern sich, unser Anspruch nicht: Wir machen Deine Immobilie werthaltiger und zukunftssicher. Wir rechnen Dir nicht nur schwarz auf weiß vor, ob sich eine neue Heizung für Dich lohnt oder ob andere Maßnahmen (wie Dämmung) sinnvoller sind, sondern wir nutzen außerdem modernste Analysetools, um den energetischen Zustand Deines Hauses exakt zu erfassen. 

Du willst zu einem Thema Deine individuelle Frage stellen?

Gerne hast Du die Möglichkeit mit uns einen Termin auszumachen bei dem wir Dich in Deinen Vorhaben unterstützen werden. 

Lass Dich energetisieren.

Das sind die Grundsätze unserer Erstberatung

Die Erstberatung bildet die Grundlage für eine gute fortlaufenden Betreuung. Wir erarbeiten gemeinsam die ersten Strategien bezogen auf Deine individuelle Situation.

1. Die Beratung

In einem ersten Gespräch analysieren wir Deine aktuelle Situation und Deine individuellen Bedürfnisse. Unsere Experten verschaffen sich einen umfassenden Überblick über Deine Immobilie und identifizieren mögliche energetische Schwachstellen.

Wir legen großen Wert auf eine transparente und offene Kommunikation. Du erhälts von uns eine klare und verständliche Übersicht über die empfohlenen Maßnahmen, die damit verbundenen Kosten und die möglichen Förderungen. 

Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Deine Ziele zu erreichen. Dabei berücksichtigen wir Deine finanziellen Rahmenbedingungen und planen die einzelnen Schritte zur Umsetzung der energetischen Sanierung und Förderungen, damit Du langfristig von den Vorteilen profitieren.

Energieberatung für Nachhaltige & Effiziente Sanierung